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Sterbegeldversicherung nach dem Todesfall: Bezugsrecht oder Nachlass

Sterbegeldversicherung nach dem Todesfall einordnen: Bezugsberechtigte Person, Erben, Verlassenschaft und Pflichtteil sorgfältig prüfen.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

12. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 2. September 2026

Eine Sterbegeldversicherung wird nach dem Todesfall anhand des Vertrags und des Bezugsrechts zugeordnet. Die Versicherungssumme gehört daher nicht automatisch zur Verlassenschaft. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Person, die Erben oder niemand als bezugsberechtigt bezeichnet wurde.

Für Erben und Pflichtteilsberechtigte entstehen daraus unterschiedliche Prüfungen. Sie brauchen den vollständigen Versicherungsvertrag, die Bezugsrechtsklausel und die Nachweise über spätere Änderungen, bevor Sie eine Auszahlung als Nachlassvermögen oder als eigenen Anspruch einordnen.

Ihre Lage einordnen

Was ist bei der Sterbegeldversicherung offen?

Die kurze Einordnung zeigt, welche Unterlagen und welcher Prüfungsschritt zuerst zählen.

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01 Frage 1

Was ist bei der Sterbegeldversicherung offen?

Die erste Einordnung trennt Bezugsrecht, fehlende Begünstigung und Auskunft über die Polizze.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Bezugsrecht und Pflichtteilswirkung getrennt prüfen.

Eine benannte Person kann einen eigenen Anspruch gegen den Versicherer haben. Für die weitere Prüfung brauchen Sie die Polizze, die genaue Bezugsrechtsklausel und die Frage, ob ein Pflichtteilsanspruch betroffen ist.

02

Versicherungsleistung und Verlassenschaft zuordnen.

Fehlt eine bestimmte Begünstigung, verweist § 167 Abs 2 VersVG auf das geltende Erbrecht. Lautet das Bezugsrecht auf die Erben, ist außerdem zu klären, wie diese Bezeichnung im konkreten Vertrag zu verstehen ist.

03

Auskunft und Versicherungsunterlagen beschaffen.

Ohne Polizze, Bezugsrechtsangabe und Änderungsnachweise bleibt die Zuordnung unsicher. Verlangen Sie die für den Todesfall erforderlichen Unterlagen und halten Sie den Schriftverkehr mit dem Versicherer geordnet fest.

Warum die Sterbegeldversicherung nicht automatisch Nachlass ist

Die Leistung aus einer Sterbegeldversicherung entsteht aus dem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet dabei zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten. Diese Rollen können bei einer Person liegen, müssen es aber nicht.

Wurde eine bestimmte Person als bezugsberechtigt bezeichnet, richtet sich die erste Auszahlung grundsätzlich nach dieser Erklärung. Die Verlassenschaft wird dadurch nicht ohne Weiteres zur Empfängerin. Eine andere Bewertung kann sich aus dem genauen Vertragswortlaut, einer wirksamen Änderung, einer Verpfändung oder einer fehlenden Begünstigung ergeben.

Wer die Versicherungsleistung nach § 166 VersVG erhält

§ 166 VersVG erlaubt bei einer Kapitalversicherung die Bezeichnung eines Bezugsberechtigten. Der Anspruch dieser Person entsteht grundsätzlich erst mit dem Versicherungsfall, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Deshalb ist die Formulierung in der Polizze wichtiger als eine mündliche Erklärung innerhalb der Familie.

Mehrere Bezugsberechtigte sind nach § 167 VersVG ebenfalls gesondert zu prüfen. Fehlt eine Anteilsbestimmung, kann die gesetzliche Aufteilung greifen. Lautet die Klausel auf „die Erben“, ist der Wortlaut mit dem Zeitpunkt der Bezeichnung und dem späteren Verfahrensstand zu lesen. Aus der bloßen Bezeichnung „Erben“ folgt daher keine pauschale Antwort für jeden Vertrag.

Wann die Leistung in die Verlassenschaft fällt

Eine Zuordnung zur Verlassenschaft kommt insbesondere in Betracht, wenn kein wirksamer Bezugsberechtigter bezeichnet ist und § 167 Abs 2 VersVG auf das geltende Erbrecht verweist. Ebenso müssen besondere Vertragsgestaltungen geprüft werden, etwa eine auf den Inhaber lautende Polizze oder eine Sicherung zugunsten eines Dritten.

Der Gerichtskommissär braucht für die Einordnung den Vertrag und die Kommunikation mit dem Versicherer. Die Versicherungssumme sollte in der Vermögensübersicht nur mit dem passenden rechtlichen Hinweis erfasst werden. Eine bloße Kontogutschrift beim Nachlass oder eine Information eines Angehörigen ersetzt die Vertragsprüfung nicht.

Welche Bedeutung der Pflichtteil für die Zahlung hat

Die Auszahlung an einen Bezugsberechtigten beantwortet eine andere Frage als die Berechnung des Pflichtteils. Auch wenn die Versicherungssumme nicht als gewöhnlicher Nachlassgegenstand ausgezahlt wird, kann eine wirtschaftliche Zuwendung für pflichtteilsrechtliche Ansprüche relevant sein. Dafür müssen Inhalt, Zeitpunkt und Zweck der Zuwendung geprüft werden.

Pflichtteilsberechtigte sollten deshalb nicht vorschnell eine Rückzahlung an die Verlassenschaft verlangen. Zuerst sind die eigene Rechtsstellung, der Versicherungsvertrag, mögliche Prämienzahlungen und die übrigen Nachlasswerte zu erfassen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Auskunft, eine Ergänzung des Pflichtteils oder ein anderer Anspruch verfolgt werden kann.

Welche Unterlagen Erben jetzt sichern sollten

Sichern Sie die Polizze mit allen Nachträgen, das Bezugsrechtsformular, Änderungsanzeigen und die Korrespondenz mit dem Versicherer. Wichtig sind außerdem die Prämienübersicht, Zahlungsbelege, eine allfällige Verpfändung und die Mitteilung über die Auszahlung oder Leistungsablehnung.

Ergänzen Sie diese Unterlagen um Sterbeurkunde, Verlassenschaftsakt, Erbantrittserklärungen und eine kurze Zeitlinie. Daraus wird sichtbar, wann das Bezugsrecht vereinbart oder geändert wurde und ob der Versicherungsnehmer noch selbst über den Vertrag verfügen konnte. Wenn ein Versicherer Auskunft verweigert, sollte die Anfrage den Todesfall, die Polizzennummer und die behauptete Rechtsstellung klar nennen.

Welche Fehler im Erbstreit häufig vorkommen

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Sterbegeldversicherung wie ein Bankguthaben des Verstorbenen zu behandeln. Ebenso problematisch ist die Annahme, „die Erben“ bedeute immer die bereits eingeantworteten Personen. Der Vertrag kann eine eigene Auslegung verlangen, die der Versicherer und die Verlassenschaft gemeinsam dokumentieren müssen.

Auch eine frühe Einigung über die Auszahlung kann spätere Pflichtteilsfragen erschweren, wenn die Erklärung den Erledigungsumfang nicht nennt. Halten Sie deshalb fest, ob nur die Versicherungsleistung, eine Nachlassposition oder sämtliche gegenseitigen Ansprüche geregelt werden sollen. Die Übersicht zu überschuldetem Nachlass und Gläubigerwegen hilft bei der Einordnung, wenn die Leistung auf mehrere offene Nachlassverbindlichkeiten trifft.

Ordnen Sie die Versicherungsleistung erst nach Prüfung von Polizze, Bezugsrecht, Änderungsnachweisen und Verfahrensstand zu. Auszahlung an eine benannte Person und pflichtteilsrechtliche Wirkung sind getrennte Fragen.
Häufige Fragen

Sterbegeldversicherung und Nachlass

Gehört eine Sterbegeldversicherung automatisch zum Nachlass? +
Nein. Entscheidend sind der Versicherungsvertrag, das Bezugsrecht und § 167 VersVG. Eine bestimmte begünstigte Person kann einen eigenen Anspruch gegen den Versicherer haben.
Was gilt, wenn in der Polizze „die Erben“ steht? +
Der genaue Wortlaut und der Zeitpunkt der Bezeichnung müssen geprüft werden. § 167 VersVG enthält Regeln für den Fall fehlender oder mehrfacher Bezugsberechtigter. Eine pauschale Zuordnung allein aus dem Wort „Erben“ ist daher nicht sicher.
Kann die Auszahlung trotzdem für den Pflichtteil wichtig sein? +
Ja, das kann der Fall sein. Die Auszahlung und die pflichtteilsrechtliche Bewertung sind getrennte Prüfungen. Dafür brauchen Sie Vertrag, Bezugsrecht, Prämien- und Änderungsnachweise sowie die übrigen Nachlasswerte.

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