Erbteilungsvertrag anstreben.
Eine einvernehmliche Erbteilung per Vertrag ist meist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Ein klares Nachlassverzeichnis ist die Grundlage.
Wenn mehrere gemeinsam erben: Verwaltung, Teilungsübereinkommen, Teilungsklage und der Umgang mit Immobilien im Nachlass.
Mehrere Erben halten den Nachlass zunächst gemeinsam. Wählen Sie Ihre Situation, wir zeigen den passenden Weg.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Eine einvernehmliche Erbteilung per Vertrag ist meist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Ein klares Nachlassverzeichnis ist die Grundlage.
Wenn keine Einigung gelingt, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen, notfalls per Teilungsklage.
Sie können Ihren Erbanteil verkaufen oder sich gegen Abfindung aus der Gemeinschaft lösen. Die Bewertung des Anteils ist der Knackpunkt.
Wollen Sie die Immobilie behalten, müssen die übrigen Miterben wertmäßig ausgeglichen werden. Ein Schätzgutachten schafft Klarheit.
Lässt sich die Immobilie nicht real teilen, kommt der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses in Betracht, notfalls per gerichtlicher Feilbietung.
Mehrere Erben bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft: Sie besitzen und verwalten den Nachlass gemeinsam. Das führt häufig zu Streit, etwa über die Nutzung einer Liegenschaft oder die Aufteilung des Vermögens. Wir bringen die Teilung voran.
Solange nicht geteilt ist, kann grundsätzlich niemand allein über Nachlassgegenstände verfügen. Gerade bei Immobilien blockiert das oft jede Entscheidung.
Bis zur Teilung gehört der Nachlass den Miterben gemeinsam. Verwaltungshandlungen erfordern je nach Bedeutung Mehrheit oder Einstimmigkeit. Wir klären die Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft und sorgen für tragfähige Entscheidungen.
Vorrang hat die einvernehmliche Teilung durch ein Teilungsübereinkommen. Gelingt keine Einigung, bleibt die Teilungsklage.
Lässt sich eine Liegenschaft nicht real teilen, läuft es häufig auf eine Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung oder auf die gerichtliche Feilbietung hinaus. Wir prüfen die Bewertung und verhandeln eine Lösung, die den Substanzwert wahrt.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
Streit um den Nachlass: widersprechende Erbantrittserklärungen, Erbrechtsklage und die Durchsetzung Ihrer Stellung im Verlassenschaftsverfahren.
Mindestanteil für Kinder und Ehegatten, auch bei Enterbung. Quote, Schenkungsanrechnung, Stundung und die Durchsetzung gegenüber den Erben.
Form- und Willensmängel, fehlende Testierfähigkeit, Erbunwürdigkeit und Enterbung. Wann eine letztwillige Verfügung kippt.
Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000