Erbrecht
Testament

Forderungsvermächtnis: Abtretung an den Begünstigten samt laufenden Zinsen

Ein Forderungsvermächtnis wird durch die Abtretung an den Begünstigten erfüllt. § 664 ABGB erfasst auch rückständige und weiter laufende Zinsen.

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Mag. Bernhard Brandauer

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17. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 7. September 2026

Ein Testament kann einem Begünstigten eine Forderung zuwenden, die dem Verstorbenen gegen einen Dritten zustand. Dann geht es um ein Forderungsvermächtnis. Der Erbe muss die Forderung an den Vermächtnisnehmer abtreten.

§ 664 ABGB nennt dabei ausdrücklich die rückständigen und weiter laufenden Zinsen. Dieser Beitrag zeigt, welche Forderung gemeint ist, wie sich die Abtretung von einer bloßen Geldzahlung und einem Schulderlass unterscheidet und welche Unterlagen für die Abwicklung wichtig sind. Für die allgemeine Sicherung eines Geldvermächtnisses finden Sie weitere Hinweise im passenden Leitfaden.

Forderung einordnen

Was ist beim Forderungsvermächtnis zu prüfen?

Beantworten Sie eine kurze Frage. Sie erhalten eine erste Orientierung für die nächsten Unterlagen und Prüfungsschritte.

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01 Frage 1

Was soll beim Forderungsvermächtnis zuerst geklärt werden?

Die Antwort zeigt, ob Beleg, Drittschuldner oder Abtretung und Zinsen im Vordergrund stehen.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Forderung und Nachlassanordnung belegen.

Ordnen Sie zuerst die letztwillige Verfügung, den zugrunde liegenden Vertrag oder Titel und die Abrechnung. So lässt sich feststellen, welche Forderung der Verstorbene gegen den Dritten hatte.

Lexikon: Vermächtnis →
02

Einwendungen des Drittschuldners trennen.

Prüfen Sie, ob der Drittschuldner das Bestehen, die Höhe oder die Fälligkeit bestreitet. Diese Fragen betreffen die verwertete Forderung und müssen von der testamentarischen Zuwendung getrennt dokumentiert werden.

Geldvermächtnis sichern →
03

Abtretung samt Zinsen konkret vorbereiten.

Bei einem Forderungsvermächtnis muss die Abtretung der Forderung im Mittelpunkt stehen. Erfassen Sie dabei auch rückständige und weiter laufende Zinsen, weil § 664 ABGB sie ausdrücklich nennt.

Kodizill im Erbstreit →

Welche Forderung das Testament erfasst

Ein Forderungsvermächtnis setzt eine Forderung des Verstorbenen gegen einen Dritten voraus. Der Dritte ist der Schuldner dieser Forderung. Beispiele können sich aus einem Darlehen, einer offenen Rechnung oder einem anderen Anspruch ergeben, sofern die konkrete Forderung dem Verstorbenen zustand.

Für die Auslegung sind die letztwillige Verfügung und die Unterlagen zur Forderung gemeinsam zu lesen. Entscheidend sind die Bezeichnung des Schuldners, der Rechtsgrund, der Betrag und der Stand der Abrechnung. Eine unklare Bezeichnung lässt sich nicht allein durch die Überschrift des Testaments auflösen.

Was der Erbe abtreten muss

Nach § 664 ABGB muss der Erbe die vermachte Forderung dem Vermächtnisnehmer abtreten. Der Begünstigte erhält damit den Anspruch gegen den Dritten als den im Testament bezeichneten Gegenstand. Die Abwicklung muss deshalb auf die Übertragung dieses Anspruchs ausgerichtet sein.

Die gesetzliche Regel erfasst neben der Forderung auch rückständige und weiter laufende Zinsen. Für die Unterlagen sollte daher getrennt ausgewiesen werden, welcher Betrag bereits offen ist, welche Zinsen bis zu einem Stichtag aufgelaufen sind und welche Zinsen danach weiter anfallen können. Konkrete Zinshöhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Rechtsgrund der Forderung und den vorhandenen Belegen.

Abtretung, Geldzahlung und Schulderlass unterscheiden

Bei einer Abtretung wird eine bestehende Forderung gegen einen Dritten auf den Begünstigten übertragen. Der Drittschuldner bleibt daher die Person, von der die Leistung verlangt wird. Der Erbe erfüllt seine Aufgabe, indem er die Forderung als Vermögensrecht überträgt.

Eine bloße Geldzahlung hat einen anderen Gegenstand. Sie richtet sich auf einen Geldbetrag aus dem Nachlass. Ein Schulderlass wirkt wiederum zugunsten des Schuldners, weil die Forderung erlischt oder reduziert wird. Wer diese Vorgänge verwechselt, kann die Erklärung im Testament und die anschließenden Schritte falsch einordnen.

Welche Unterlagen und Risiken gesondert zu prüfen sind

Für die Abtretung sollten Testament und Nachträge, der Vertrag oder sonstige Rechtsgrund der Forderung, Abrechnungen, Zahlungsbelege und der Schriftverkehr mit dem Drittschuldner gesammelt werden. Daraus lässt sich die Forderung inhaltlich und der Zinsenlauf nachvollziehbar darstellen.

Die Bonität des Drittschuldners ist eine eigene praktische Frage. Eine wirksame Zuordnung der Forderung beantwortet noch nicht, ob der Dritte zahlen kann. Deshalb sollten Zahlungsfähigkeit, bisherige Einwendungen und die vorhandenen Sicherheiten getrennt von der Auslegung des Vermächtnisses untersucht werden.

Beim Forderungsvermächtnis geht es um die Übertragung eines bestehenden Anspruchs. § 664 ABGB erfasst die Forderung samt rückständigen und weiter laufenden Zinsen.
Häufige Fragen

Forderungsvermächtnis und Zinsen

Was ist ein Forderungsvermächtnis? +
Der Verstorbene vermacht eine Forderung, die ihm gegen einen Dritten zustand. Der Erbe muss diese Forderung dem Vermächtnisnehmer abtreten.
Gehören auch Zinsen zum Forderungsvermächtnis? +
§ 664 ABGB nennt die rückständigen und weiter laufenden Zinsen ausdrücklich. Der Zinsenlauf und die Höhe müssen anhand des Rechtsgrunds und der Unterlagen geprüft werden.
Ist die Abtretung dasselbe wie die Auszahlung eines Geldvermächtnisses? +
Nein. Bei der Abtretung wird ein Anspruch gegen einen Dritten übertragen. Eine Auszahlung richtet sich auf einen Geldbetrag aus dem Nachlass.

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