Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Vermächtnis

Ein Vermächtnis (Legat) ist die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands oder Betrags, ohne die bedachte Person zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen den Nachlass.

Kurz erklärt

Anders als der Erbe tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein. Er erhält nur den zugewendeten Gegenstand, etwa eine bestimmte Sache, einen Geldbetrag oder ein Wohnrecht.

Das Vermächtnis wird im Testament angeordnet. Die Erfüllung schuldet der belastete Erbe, der den Gegenstand herauszugeben oder den Betrag zu zahlen hat.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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