Erbrecht
Verlassenschaft

Gerichtskommissär: Termin und Unterlagen vorbereiten

Der Gerichtskommissär führt durch das Verlassenschaftsverfahren. Welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen und wie Sie sich auf die Todesfallaufnahme vorbereiten.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

2. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Nach einem Todesfall meldet sich in Österreich der Gerichtskommissär. Das ist ein Notar, den das Gericht mit der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens betraut. Der erste persönliche Schritt ist meist ein Termin zur Todesfallaufnahme, bei dem Vermögen und Angehörige erfasst werden.

Dieser Beitrag erklärt die Rolle des Gerichtskommissärs, zeigt, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, gibt Ihnen aber eine verlässliche Orientierung.

Ihre Lage einordnen

Wie gut sind Sie vorbereitet?

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01 Frage 1

Wie gut sind Sie auf den Termin beim Gerichtskommissär vorbereitet?

Die Antwort zeigt, welcher Schritt für Ihren Termin und die Unterlagen jetzt sinnvoll ist.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Mit Überblick lässt sich der Termin zielgerichtet nutzen.

Wenn Unterlagen und Überblick vorliegen, klärt der Termin beim Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme und bereitet die Erbantrittserklärung vor. Bringen Sie die Urkunden geordnet mit, damit das Verlassenschaftsverfahren zügig voranschreitet.

Offene Fragen zur Haftung sollten Sie vor der Erklärung klären.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
02

Fehlende Dokumente vor dem Termin beschaffen.

Fehlen Dokumente, sollten Sie diese vor dem Termin beschaffen. Wichtig sind etwa Sterbeurkunde, Personaldokumente, Kontoauszüge sowie Grundbuch und Versicherungsunterlagen. Sie bilden die Grundlage der Todesfallaufnahme im Verlassenschaftsverfahren.

Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser verläuft der Termin.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
03

Zuerst den Ablauf verstehen, dann den Termin planen.

Wenn der Ablauf unklar ist, hilft ein Überblick über die Aufgaben des Gerichtskommissärs. Er nimmt die Todesfallaufnahme vor und führt durch das Verfahren bis zur Erbantrittserklärung. Wer den Ablauf kennt, kann den Termin gezielt vorbereiten.

Eine frühe Orientierung erspart Rückfragen und Verzögerungen.

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Rolle des Gerichtskommissärs im Verfahren

Der Gerichtskommissär ist ein Notar, der im Auftrag des Bezirksgerichts handelt. Er führt das Verlassenschaftsverfahren nach dem AußStrG durch, erhebt das Vermögen und bereitet die Entscheidungen des Gerichts vor. Er ist damit die zentrale Anlaufstelle für die Erben.

Zu seinen Aufgaben gehört die Todesfallaufnahme, in der Familienverhältnisse, Vermögen und Schulden festgehalten werden. Auf dieser Grundlage entwickelt sich das weitere Verfahren bis zur Einantwortung. Wer seine Rolle kennt, kann gezielt mitwirken.

Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten

Für die Todesfallaufnahme sind Dokumente zur Person und zum Vermögen wichtig. Dazu zählen die Sterbeurkunde, Personaldokumente der verstorbenen Person, ein vorhandenes Testament sowie Nachweise zu Konten, Liegenschaften und Versicherungen. Auch offene Forderungen und Schulden gehören dazu.

Bringen Sie die Unterlagen geordnet mit, etwa nach Vermögen und Verbindlichkeiten getrennt. Das erleichtert dem Gerichtskommissär die Erhebung und beschleunigt das Verfahren. Fehlt etwas, lässt es sich meist nachreichen.

Ablauf und Entscheidungen beim Termin

Beim Termin nimmt der Gerichtskommissär die Daten auf und erläutert den weiteren Verlauf. Er fragt nach möglichen Erben, nach einem Testament und nach dem bekannten Vermögen. Diese Angaben fließen in die Todesfallaufnahme ein, die das Verfahren strukturiert.

Eine wichtige Weichenstellung ist die Erbantrittserklärung. Mit ihr nehmen Sie das Erbe an und entscheiden über die Form der Haftung. Diese Erklärung sollte vorbereitet sein, denn sie lässt sich später kaum mehr korrigieren.

Gut vorbereitet zum Termin: Eine geordnete Sammlung der Urkunden und eine Liste offener Fragen sparen Zeit. Wer die Tragweite der Erbantrittserklärung kennt, trifft die Entscheidung über die Haftung mit Bedacht. Im Zweifel ist anwaltliche Begleitung sinnvoll.
Häufige Fragen

Termin beim Gerichtskommissär

Muss ich zum Termin erscheinen? +
In der Regel lädt der Gerichtskommissär die nächsten Angehörigen zur Todesfallaufnahme. Können Sie nicht selbst erscheinen, lässt sich oft eine Vertretung oder ein Ersatztermin vereinbaren.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig? +
Wichtig sind Sterbeurkunde, Personaldokumente, ein vorhandenes Testament sowie Nachweise zu Konten, Liegenschaften, Versicherungen und Schulden. Eine geordnete Sammlung erleichtert die Erhebung.
Muss ich am Termin sofort das Erbe annehmen? +
Die Erbantrittserklärung ist eine wichtige Entscheidung über die Haftung. Sie sollten sich Zeit nehmen, die Form sorgfältig prüfen und im Zweifel beraten lassen.
Themen
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