Erste Schritte nach dem Todesfall.
Sichern Sie Dokumente und Vermögensunterlagen. Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gericht über einen Notar als Gerichtskommissär eingeleitet.
Ihre Position im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren absichern: bedingte Erbantrittserklärung, Inventar, Kurator und Streit um die Einantwortung.
Das Verlassenschaftsverfahren regelt den Übergang des Nachlasses. Wählen Sie Ihre Phase, wir zeigen die nächsten Schritte.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Sichern Sie Dokumente und Vermögensunterlagen. Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gericht über einen Notar als Gerichtskommissär eingeleitet.
Mit einer bedingten Erbantrittserklärung haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasses. Das schützt Ihr Privatvermögen vor Nachlassschulden.
Eine unbedingte Erbantrittserklärung führt zur vollen Haftung, auch für unbekannte Schulden. Sie ist nur bei klarer, positiver Nachlasslage sinnvoll.
Bei unklarer Lage schützt die bedingte Erbantrittserklärung mit Inventar vor Überraschungen. Die Haftung bleibt auf den Nachlass beschränkt.
Nahezu jeder Todesfall in Österreich löst ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren aus, geführt von einem Notar als Gerichtskommissär. Es klärt, wer erbt, was zum Nachlass gehört und wie er übergeht. Bei geringem Vermögen kann die Abhandlung unterbleiben oder der Nachlass an Zahlungs statt überlassen werden. Wir begleiten Sie durch das Verfahren.
Am Ende steht die Einantwortung, mit der das Eigentum am Nachlass auf die Erben übergeht. Bis dahin ist die Verlassenschaft ein eigenes Rechtssubjekt.
Nach dem Todesfall nimmt der Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme vor, ermittelt die Erben und das Vermögen und errichtet bei Bedarf ein Inventar. Die Erben geben ihre Erbantrittserklärung ab, dann wird eingeantwortet.
Mit der bedingten Erbantrittserklärung haften Sie für Nachlassschulden nur bis zur Höhe des Nachlasses; dazu wird ein Inventar errichtet. Die unbedingte Erklärung bedeutet volle persönliche Haftung. Bei unklarer Vermögenslage ist die bedingte Erklärung meist der sichere Weg.
Ist unklar, wer erbt, sind die Erben unbekannt oder zerstritten, oder muss der Nachlass dringend verwaltet werden, bestellt das Gericht einen Verlassenschaftskurator. Er sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erbfolge geklärt ist. Wir übernehmen solche Kuratelen und vertreten Sie gegenüber dem Kurator.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
Streit um den Nachlass: widersprechende Erbantrittserklärungen, Erbrechtsklage und die Durchsetzung Ihrer Stellung im Verlassenschaftsverfahren.
Mindestanteil für Kinder und Ehegatten, auch bei Enterbung. Quote, Schenkungsanrechnung, Stundung und die Durchsetzung gegenüber den Erben.
Form- und Willensmängel, fehlende Testierfähigkeit, Erbunwürdigkeit und Enterbung. Wann eine letztwillige Verfügung kippt.
Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000