Erbrecht
Erbstreit

Lebensgefährte im Erbstreit: Wohnung, Pflege und außerordentliches Erbrecht

Lebensgefährten stehen nicht wie Ehegatten. Im Streit zählen Testament, § 748 ABGB, Pflege, Wohnung und Beweise.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

25. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 11. Juli 2026

Lebensgefährten stehen nicht wie Ehegatten. Im Streit zählen Testament, § 748 ABGB, Pflege, Wohnung und Beweise.

Im Mittelpunkt steht der konkrete Erbstreit. Entscheidend sind Beweise, Einwände und die nächsten Schritte, die jetzt tragfähig vorbereitet werden müssen.

Erste Einordnung

Welche Spur ist jetzt wichtig?

Der kurze Entscheidungsbaum hilft, die Lage vor einer Anfrage zu strukturieren.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Rolle hat der Lebensgefährte im Streit?

Prüfen Sie zuerst, ob es um Erbrecht, Wohnung, Pflege oder Gegenstände geht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ansprüche einzeln prüfen.

Lebensgefährten haben nicht dieselbe Stellung wie Ehegatten. § 748 ABGB kann nur in besonderen Konstellationen wichtig werden. Pflege, Schenkungen und Gegenstände sind eigene Themen.

Schwerpunkt Erbstreit →
02

Bestreiten mit Rechtsgrund.

Ein pauschales Nein reicht nicht. Erben sollten klären, ob Testament, außerordentliches Erbrecht, Pflegevermächtnis oder Schenkungsbehauptung im Raum steht.

Schwerpunkt Erbstreit →
03

Wohnung gesondert sichern.

Bei Wohnung und Hausrat geht es oft zuerst um Schlüssel, Zutritt und Sicherung. Die Erbquote beantwortet nicht jede praktische Frage.

Schwerpunkt Erbstreit →

Warum Lebensgefährten anders stehen als Ehegatten

Ein Lebensgefährte ist im österreichischen Erbrecht nicht automatisch wie ein Ehegatte gestellt. Das ist der Kern vieler Konflikte, wenn Kinder, Eltern, frühere Partner oder sonstige Erben nach dem Todesfall Ansprüche bestreiten.

§ 748 ABGB zum außerordentlichen Erbrecht des Lebensgefährten kann nur in besonderen Konstellationen wichtig werden. Daneben können Testament, Pflegevermächtnis, Schenkungen, Wohnung und Nachlassgegenstände eigenständig zu prüfen sein.

Welche Ansprüche nicht vermischt werden sollten

Im Streit werden oft mehrere Themen auf einmal behauptet: Ich habe gepflegt, ich habe dort gewohnt, mir wurden Sachen geschenkt, ich sollte erben. Rechtlich sind das verschiedene Spuren.

Eine gute Prüfung ordnet jede Spur einzeln. Gibt es ein Testament? Gab es einen gemeinsamen Haushalt? Welche Pflege wurde geleistet? Welche Gegenstände sind persönliche Sachen und welche gehören in den Nachlass?

Wie Erben und Lebensgefährte die Wohnung sichern

Bei Wohnung und Hausrat eskalieren Erbstreitigkeiten besonders schnell. Schlüssel, Zutritt, persönliche Sachen, Haustiere, Dokumente und laufende Kosten müssen geregelt werden, ohne den Nachlass eigenmächtig zu verändern.

Der Beitrag zur Nachlasswohnung vertieft diese praktische Sicherung. Wichtig ist eine schriftliche Abstimmung, damit aus einer Wohnungsfrage kein zusätzlicher Besitzstreit entsteht.

Wann eine Einigung realistisch wird

Eine Einigung wird realistischer, wenn die Beteiligten zwischen emotionaler Lebensgemeinschaft und rechtlicher Anspruchsgrundlage unterscheiden. Beides ist wichtig, aber nicht identisch.

Für Vergleichsgespräche sollten Testament, gemeinsamer Haushalt, Pflegeleistungen, Schenkungen und Inventar getrennt vorbereitet werden. Dann lässt sich klären, welcher Anspruch verhandelbar ist und welcher rechtlich kaum trägt.

Aktuelle Hinweise zu Erbrecht, Verlassenschaft und Erbstreit erhalten Sie über den Brandauer Newsletter: brandauer-news.at.
Häufige Fragen

Lebensgefährte im Erbstreit: Wohnung, Pflege und außerordentliches Erbrecht

Erbt ein Lebensgefährte automatisch wie ein Ehegatte? +
Nein. Ein Lebensgefährte hat nicht automatisch dieselbe Stellung wie ein Ehegatte. Besondere Ansprüche müssen konkret geprüft und belegt werden.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig? +
Wichtig sind Originale, Kopien, Gerichtspost, Kontoauszüge, Fotos, Nachrichten, Verträge und alle Belege zum konkreten Streitpunkt.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe einholen? +
Sobald Rechte bestritten werden, Fristen laufen oder Vermögenswerte gefährdet sind, sollte die Strategie vor weiteren Erklärungen geprüft werden.
Themen
LebensgefährteErbrechtWohnungPflege

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg