Ansprüche einzeln prüfen.
Lebensgefährten haben nicht dieselbe Stellung wie Ehegatten. § 748 ABGB kann nur in besonderen Konstellationen wichtig werden. Pflege, Schenkungen und Gegenstände sind eigene Themen.
Lebensgefährten stehen nicht wie Ehegatten. Im Streit zählen Testament, § 748 ABGB, Pflege, Wohnung und Beweise.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Lebensgefährten stehen nicht wie Ehegatten. Im Streit zählen Testament, § 748 ABGB, Pflege, Wohnung und Beweise.
Im Mittelpunkt steht der konkrete Erbstreit. Entscheidend sind Beweise, Einwände und die nächsten Schritte, die jetzt tragfähig vorbereitet werden müssen.
Der kurze Entscheidungsbaum hilft, die Lage vor einer Anfrage zu strukturieren.
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Prüfen Sie zuerst, ob es um Erbrecht, Wohnung, Pflege oder Gegenstände geht.
Lebensgefährten haben nicht dieselbe Stellung wie Ehegatten. § 748 ABGB kann nur in besonderen Konstellationen wichtig werden. Pflege, Schenkungen und Gegenstände sind eigene Themen.
Ein pauschales Nein reicht nicht. Erben sollten klären, ob Testament, außerordentliches Erbrecht, Pflegevermächtnis oder Schenkungsbehauptung im Raum steht.
Bei Wohnung und Hausrat geht es oft zuerst um Schlüssel, Zutritt und Sicherung. Die Erbquote beantwortet nicht jede praktische Frage.
Ein Lebensgefährte ist im österreichischen Erbrecht nicht automatisch wie ein Ehegatte gestellt. Das ist der Kern vieler Konflikte, wenn Kinder, Eltern, frühere Partner oder sonstige Erben nach dem Todesfall Ansprüche bestreiten.
§ 748 ABGB zum außerordentlichen Erbrecht des Lebensgefährten kann nur in besonderen Konstellationen wichtig werden. Daneben können Testament, Pflegevermächtnis, Schenkungen, Wohnung und Nachlassgegenstände eigenständig zu prüfen sein.
Im Streit werden oft mehrere Themen auf einmal behauptet: Ich habe gepflegt, ich habe dort gewohnt, mir wurden Sachen geschenkt, ich sollte erben. Rechtlich sind das verschiedene Spuren.
Eine gute Prüfung ordnet jede Spur einzeln. Gibt es ein Testament? Gab es einen gemeinsamen Haushalt? Welche Pflege wurde geleistet? Welche Gegenstände sind persönliche Sachen und welche gehören in den Nachlass?
Bei Wohnung und Hausrat eskalieren Erbstreitigkeiten besonders schnell. Schlüssel, Zutritt, persönliche Sachen, Haustiere, Dokumente und laufende Kosten müssen geregelt werden, ohne den Nachlass eigenmächtig zu verändern.
Der Beitrag zur Nachlasswohnung vertieft diese praktische Sicherung. Wichtig ist eine schriftliche Abstimmung, damit aus einer Wohnungsfrage kein zusätzlicher Besitzstreit entsteht.
Eine Einigung wird realistischer, wenn die Beteiligten zwischen emotionaler Lebensgemeinschaft und rechtlicher Anspruchsgrundlage unterscheiden. Beides ist wichtig, aber nicht identisch.
Für Vergleichsgespräche sollten Testament, gemeinsamer Haushalt, Pflegeleistungen, Schenkungen und Inventar getrennt vorbereitet werden. Dann lässt sich klären, welcher Anspruch verhandelbar ist und welcher rechtlich kaum trägt.
Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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