Pflichtteil und Schenkungen prüfen
Wer pflichtteilsberechtigt ist, sollte den eigenen Anspruch und mögliche Schenkungen zu Lebzeiten geordnet aufbereiten. Diese Checkliste führt Sie durch Anspruchsgrundlagen, Nachlasswerte, Schenkungen, Auskunftsrechte und Fristen.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn ein Testament sie übergeht. Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich die Kinder sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Verlassenschaft oder die Erben.
Wichtig ist die Frage der Schenkungen zu Lebzeiten. Bestimmte Zuwendungen werden der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, damit der Pflichtteil nicht durch Schenkungen ausgehöhlt wird. Für Pflichtteilsberechtigte gelten dabei andere Fristen als für sonstige Beschenkte.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe von uns als Team der Kanzlei BRANDAUER Rechtsanwälte. Sie ersetzt keine Berechnung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen, Ihren Anspruch zu strukturieren und die richtigen Fragen zu stellen.
Arbeiten Sie die Punkte Schritt für Schritt ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
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01 Anspruchsgrundlagen klären
Zuerst gilt es zu klären, ob und in welchem Umfang ein Pflichtteilsanspruch besteht.
02 Nachlasswerte erfassen
Der Pflichtteil bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses. Diesen müssen Sie zunächst erfassen.
03 Schenkungen zu Lebzeiten erheben
Bestimmte Schenkungen werden hinzugerechnet. Hier kommt es auf die Fristen an.
04 Auskunfts- und Einsichtsrechte nutzen
Ohne Informationen lässt sich der Pflichtteil nicht berechnen. Nutzen Sie Ihre Rechte.
05 Fristen und nächste Schritte
Der Pflichtteil verjährt. Behalten Sie die Frist und die nächsten Schritte im Blick.
Worauf es rechtlich ankommt
Der Pflichtteil sichert Kindern sowie dem Ehegatten oder eingetragenen Partner einen Mindestanteil am Nachlass (§§ 756 ff ABGB). Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Verlassenschaft zum Todeszeitpunkt.
Schenkungen zu Lebzeiten können der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden (§§ 781 ff ABGB), damit der Pflichtteil nicht durch Zuwendungen ausgehöhlt wird. Bei Personen, die nicht pflichtteilsberechtigt sind, ist die Hinzurechnung grundsätzlich auf Schenkungen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod beschränkt. Bei Pflichtteilsberechtigten kann die Anrechnung zeitlich unbefristet erfolgen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach § 1487a ABGB in drei Jahren. Pflichtteilsberechtigte haben Auskunfts- und Einsichtsrechte, um die Bemessungsgrundlage zu klären. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist, hängt von der konkreten Vermögens- und Familiensituation ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Berechnung im Einzelfall und keine Beratung. Ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil besteht, hängt vom Einzelfall ab.
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Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
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