Erbrecht
von Brandauer RA
Rechner und Werkzeuge

Pflichtteil-Ersteinschätzung

Wählen Sie Ihre Rolle und erkennen Sie in wenigen Minuten, welche Unterlagen und Werte für eine Einschätzung Ihres Pflichtteils zählen.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

Kinder sowie Ehegatten und eingetragene Partner sind in Österreich pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn ein gültiges Testament vorliegt. Wie hoch er ausfällt, hängt von Werten, Schenkungen und Unterlagen ab.

Diese Selbsteinschätzung führt Sie durch die vier Achsen Anspruchsgrund, Nachlasswerte, Schenkungen und Unterlagen. Sie ordnet, welche Punkte offen sind und welche Unterlagen Sie zusammentragen sollten.

Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Berechnung. Es nennt keine Eurobeträge und keine Quote. Für eine vertiefte Einschätzung ist unser Team erreichbar.

Interaktive Selbsteinschätzung

Welche Unterlagen und Werte zählen für Ihren Pflichtteil?

Sagen Sie uns zuerst, in welcher Rolle Sie fragen. Danach beantworten Sie einige Fragen zu Berechtigung, Nachlasswerten, Schenkungen und Unterlagen. Sie erhalten ein Profil über diese Achsen, Ihre wichtigsten Punkte und konkrete nächste Schritte.

Schritt 1: Ihre Rolle In welcher Rolle fragen Sie? *

Ob Sie Kind, Ehegatte oder noch unsicher sind, ändert den Blick auf die einzelnen Punkte.

Schritt 2: Ihre Fragen

Wenn Sie etwas nicht beurteilen können, wählen Sie „nicht bekannt".

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Rolle. Danach erscheinen hier die passenden Fragen.

Bitte beantworten Sie alle Fragen. Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Hinweis: Diese Selbsteinschätzung ist eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Sie ist keine verbindliche Berechnung und nennt keine Eurobeträge. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir ein Erstgespräch.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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Kontakt

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg