Erbrecht
von Brandauer RA
Rechner und Werkzeuge

Testament-Anfechtungsrisiko

Wählen Sie Ihre Rolle und erkennen Sie in wenigen Minuten, an welchen Punkten ein Testament angreifbar sein könnte.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

Ein Testament lässt sich nicht aus Enttäuschung anfechten, sondern nur aus bestimmten rechtlichen Gründen. Im Vordergrund stehen Formmängel, fehlende Testierfähigkeit und Willensmängel wie Druck, Drohung, Täuschung oder ein wesentlicher Irrtum.

Diese Selbsteinschätzung führt Sie durch die vier Achsen Form, Testierfähigkeit, Willensmängel und Beweislage. Sie macht sichtbar, wo Ihre Position stark oder schwach ist, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Prognose über den Ausgang. Eine Anfechtung ist anspruchsvoll, ihr Erfolg hängt von Beweisen und der rechtlichen Würdigung ab. Für eine vertiefte Einschätzung ist unser Team erreichbar.

Interaktive Selbsteinschätzung

Wie angreifbar ist das Testament?

Sagen Sie uns zuerst, in welcher Rolle Sie fragen. Danach beantworten Sie einige Fragen zu Form, Testierfähigkeit, Willensmängeln und Beweislage. Sie erhalten ein Risikoprofil über diese Achsen, Ihre wichtigsten Punkte und konkrete nächste Schritte.

Schritt 1: Ihre Rolle In welcher Rolle fragen Sie? *

Ob Sie das Testament angreifen oder verteidigen, ändert den Blick auf die einzelnen Punkte.

Schritt 2: Ihre Fragen

Wenn Sie etwas nicht beurteilen können, wählen Sie „nicht bekannt".

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Rolle. Danach erscheinen hier die passenden Fragen.

Bitte beantworten Sie alle Fragen. Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Hinweis: Diese Selbsteinschätzung ist eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Sie sagt nichts darüber aus, ob eine Anfechtung Erfolg hätte. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir ein Erstgespräch.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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Kontakt

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg