Erbrecht
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Testament anfechten

Form- und Willensmängel, fehlende Testierfähigkeit, Erbunwürdigkeit und Enterbung. Wann eine letztwillige Verfügung kippt.

Orientierung

Lässt sich das Testament anfechten?

Ein Testament kann aus mehreren Gründen unwirksam sein. Wählen Sie den Punkt, der Ihrem Verdacht entspricht.

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01 Frage 1

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen das Testament?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Formmangel kann zur Unwirksamkeit führen.

Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Fremdhändige Testamente brauchen drei Zeugen. Fehler machen das Testament unwirksam.

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02

Testierfähigkeit prüfen.

War die Person wegen Krankheit oder geistigem Zustand nicht mehr in der Lage, einen freien Willen zu bilden, ist das Testament anfechtbar. Hier zählen ärztliche Unterlagen und Zeugen.

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03

Willensmängel prüfen.

Ein durch Drohung, Täuschung oder Zwang zustande gekommenes Testament kann angefochten werden. Die Beweislage ist entscheidend.

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04

Pflichtteil trotz Testament.

Auch ein gültiges Testament kann Ihren Pflichtteil nicht ausschließen, außer es liegt ein gesetzlicher Enterbungsgrund vor. Prüfen Sie Ihren Geldanspruch.

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Nicht jedes Testament ist gültig. Form- und Willensmängel, fehlende Testierfähigkeit oder unzulässige Beeinflussung können dazu führen, dass eine letztwillige Verfügung ganz oder teilweise unwirksam ist. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Anfechtung.

Wer ein Testament anficht, muss die Mängel beweisen. Entscheidend sind daher Urkunden, Zeugen und oft ärztliche Unterlagen. Je früher die Beweise gesichert werden, desto besser.

Formfehler

Das eigenhändige Testament muss zur Gänze handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Das fremdhändige, etwa am Computer geschriebene Testament verlangt seit 2017 drei gleichzeitig anwesende Zeugen und einen handschriftlichen Zusatz des Erblassers. Fehlt eine Formvorschrift, ist das Testament ungültig.

  • Eigenhändig: vollständig handgeschrieben und unterschrieben
  • Fremdhändig: drei gleichzeitig anwesende Zeugen, handschriftlicher Zusatz
  • Unterschrift und Datum an der richtigen Stelle

Testierfähigkeit und Willensmängel

Wer ein Testament errichtet, muss testierfähig sein, also die Bedeutung seiner Erklärung erkennen können. Demenz, schwere Erkrankung oder starke Medikamentenwirkung können die Testierfähigkeit ausschließen. Auch Irrtum, Drohung oder listige Täuschung machen ein Testament anfechtbar.

Erbunwürdigkeit und Enterbung

Wer dem Erblasser nach dem Leben getrachtet oder ihn schwer geschädigt hat, kann erbunwürdig sein und verliert sein Erbrecht. Umgekehrt muss eine Enterbung formgültig verfügt und auf einen gesetzlichen Grund gestützt sein, sonst lebt der Pflichtteil wieder auf.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Ich zweifle an der Echtheit eines Testaments, was nun? +
Lassen Sie das Original sichern. Über ein Schriftgutachten lässt sich die Echtheit der Handschrift prüfen. Wir veranlassen die nötigen Schritte im Verlassenschaftsverfahren und bereiten, wenn nötig, die Anfechtung vor.
Der Erblasser war dement, ist das Testament gültig? +
Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob er im Zeitpunkt der Errichtung testierfähig war. Das wird über ärztliche Unterlagen, Zeugen und Sachverständige geklärt. Eine Demenzdiagnose allein genügt nicht, ist aber ein gewichtiges Indiz.
Wie lange kann ich ein Testament anfechten? +
Solange das Verlassenschaftsverfahren läuft, sind Einwendungen im Verfahren möglich; darüber hinaus gelten die Fristen der Erbrechtsklage. Warten Sie nicht zu, weil mit der Einantwortung Fakten geschaffen werden.
Was passiert, wenn das Testament fällt? +
Ist das Testament ungültig, gilt ein früheres gültiges Testament oder, wenn keines vorliegt, die gesetzliche Erbfolge. Wer dann erbt, kann sich dadurch völlig verschieben.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg