Neben der eigentlichen Bestattung können Kosten für Überführung, Aufbahrung, Grabstelle, Trauerfeier, Blumenschmuck, Drucksorten oder zusätzliche organisatorische Leistungen anfallen. Ihre rechtliche Behandlung hängt von der konkreten Beauftragung und dem Zusammenhang mit dem angemessenen Begräbnis ab. Eine pauschale Anerkennung der gesamten Rechnung kann deshalb zu weit gehen.
Prüfen Sie, wer den Auftrag erteilt hat, welche Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden und ob einzelne Wünsche nur einer Person oder der Familie zuzurechnen sind. Bei unklaren Positionen sollte die Rechnung aufgeschlüsselt und die Begründung des Bestattungsunternehmens angefordert werden.
Die Unterlagen zum Nachlass sollten neben der Bestattungsrechnung auch Kontoauszüge, vorhandene Versicherungsleistungen und allfällige Vorschüsse enthalten. Eine Versicherungszahlung kann die wirtschaftliche Belastung beeinflussen, ersetzt aber nicht die Prüfung, wer Vertragspartner des Bestattungsunternehmens war und wie die Kosten im Nachlass abzubilden sind.