Erbrecht
Pflichtteil

Enterbt: Pflichtteil richtig geltend machen

Eine Enterbung braucht einen gesetzlichen Grund, sonst bleibt der Pflichtteil bestehen. Wie Sie den Anspruch geltend machen und die dreijährige Frist wahren.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

27. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wer ein Testament erhält und feststellt, dass er enterbt wurde, steht oft ratlos da. Doch eine Enterbung bedeutet nicht zwingend, dass Sie leer ausgehen. Für nahe Angehörige sieht das Gesetz einen Mindestanteil vor, den Pflichtteil, der nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann.

Dieser Beitrag erklärt, wer einen Pflichtteil hat, warum eine Enterbung einen gesetzlichen Grund braucht und wie Sie den Anspruch wahren. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, schafft aber die Grundlage für eine bewusste Entscheidung.

Ihre Lage einordnen

Wie machen Sie Ihren Pflichtteil geltend?

Beantworten Sie eine kurze Frage zu Ihrer Lage. Sie erhalten eine erste Einordnung des passenden Wegs.

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01 Frage 1

Wie ist Ihre Lage nach der Enterbung?

Die Antwort zeigt, wie Sie Ihren Pflichtteil prüfen und geltend machen können.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ohne wirksamen Grund bleibt der Pflichtteil bestehen.

Eine Enterbung setzt einen gesetzlichen Grund voraus. Fehlt dieser, bleibt Ihr Pflichtteil als Geldanspruch gegen den Nachlass bestehen. Sie sollten den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist anmelden und auf eine Bewertung des Nachlasses hinwirken.

So sichern Sie den Mindestanteil, der Ihnen als nahem Angehörigen zusteht.

Schwerpunkt Pflichtteil →
02

Den behaupteten Enterbungsgrund sorgfältig prüfen.

Wird ein Grund für die Enterbung genannt, kommt es darauf an, ob er gesetzlich trägt und nachweisbar ist. Hält der Grund nicht, bleibt der Pflichtteil bestehen. Die Prüfung der Wirksamkeit ist der entscheidende Schritt.

Eine fachliche Einschätzung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuordnen.

03

Die dreijährige Verjährung im Auge behalten.

Der Pflichtteil verjährt in drei Jahren. Ist seit dem Erbfall längere Zeit vergangen, sollte die Frist rasch geprüft werden, damit der Anspruch nicht verloren geht. Eine zeitnahe Klärung schützt Ihre Position.

Im Zweifel ist eine frühzeitige fachliche Prüfung der sichere Weg.

Schwerpunkt Pflichtteil →

Wer einen Pflichtteil hat

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind nach österreichischem Recht die Nachkommen sowie der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner. Sie können auch dann etwas verlangen, wenn das Testament sie übergeht.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Nachlass, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Seine Höhe bemisst sich nach der gesetzlichen Erbquote und dem Wert des Nachlasses. Damit verbleibt den Berechtigten ein wirtschaftlicher Mindestschutz.

Enterbung braucht einen gesetzlichen Grund

Eine Enterbung entzieht den Pflichtteil. Sie ist aber nur wirksam, wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt und im Testament zum Ausdruck kommt. Ohne einen solchen Grund bleibt der Pflichtteil trotz der Enterbung bestehen.

Wird im Testament ein Grund genannt, kommt es darauf an, ob er gesetzlich trägt und sich belegen lässt. Hält der Grund einer Prüfung nicht stand, können Sie Ihren Pflichtteil weiterhin verlangen. Die sorgfältige Prüfung der Wirksamkeit ist deshalb zentral.

Anspruch anmelden, Frist und Bewertung

Der Pflichtteil verjährt in drei Jahren. Diese Frist sollten Sie unbedingt im Blick behalten, damit der Anspruch nicht verloren geht. Eine rechtzeitige Anmeldung sichert Ihre Position, auch wenn die Bewertung des Nachlasses noch nicht abgeschlossen ist.

Für die Höhe kommt es auf die Bewertung des Nachlasses an. Auch bestimmte Schenkungen zu Lebzeiten können zu berücksichtigen sein und den Anspruch erhöhen. Eine geordnete Erhebung der Werte ist die Grundlage dafür, den Pflichtteil in der richtigen Höhe durchzusetzen.

Achten Sie auf die dreijährige Verjährung des Pflichtteils. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust des Anspruchs. Solange Unsicherheit über den Enterbungsgrund oder die Bewertung besteht, ist eine frühzeitige fachliche Prüfung dringend zu empfehlen.
Häufige Fragen

Pflichtteil nach einer Enterbung

Bekomme ich trotz Enterbung etwas? +
Eine Enterbung ist nur mit einem gesetzlichen Grund wirksam. Fehlt dieser oder hält er nicht, bleibt Ihr Pflichtteil als Geldanspruch gegen den Nachlass bestehen.
Wie lange habe ich Zeit für den Pflichtteil? +
Der Pflichtteil verjährt in drei Jahren. Die Frist sollte frühzeitig geprüft werden, damit der Anspruch nicht durch Zeitablauf verloren geht.
Wie wird die Höhe des Pflichtteils ermittelt? +
Die Höhe richtet sich nach der gesetzlichen Erbquote und dem Wert des Nachlasses. Auch bestimmte Schenkungen zu Lebzeiten können zu berücksichtigen sein.
Themen
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