Ohne wirksamen Grund bleibt der Pflichtteil bestehen.
Eine Enterbung setzt einen gesetzlichen Grund voraus. Fehlt dieser, bleibt Ihr Pflichtteil als Geldanspruch gegen den Nachlass bestehen. Sie sollten den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist anmelden und auf eine Bewertung des Nachlasses hinwirken.
So sichern Sie den Mindestanteil, der Ihnen als nahem Angehörigen zusteht.