Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich die Nachkommen und der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner. Das Gesetz sichert ihnen einen Mindestwert zu, selbst wenn sie im Testament übergangen wurden.
Der Anspruch richtet sich auf Geld und nicht auf bestimmte Gegenstände. Maßgeblich ist der Wert der Verlassenschaft zum Todeszeitpunkt, wobei bestimmte Schenkungen hinzugerechnet werden können (siehe Schenkungsanrechnung).
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
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Pflichtteilsminderung
Die Pflichtteilsminderung erlaubt es, den Pflichtteil auf die Hälfte zu reduzieren, wenn zwischen Erblasser und Berechtigtem über längere Zeit kein Naheverhältnis bestand.
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Schenkungsanrechnung
Bei der Schenkungsanrechnung werden bestimmte Schenkungen des Erblassers dem Nachlass rechnerisch hinzugefügt, um den Pflichtteil zu ermitteln. So wird eine Aushöhlung des Pflichtteils verhindert.
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Enterbung
Die Enterbung entzieht einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil. Sie ist nur aus den im Gesetz genannten, schwerwiegenden Gründen zulässig und muss letztwillig verfügt werden.
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Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Sie ordnet das Vermögen nach Parentelen und der Stellung des Ehegatten zu.
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Testament
Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.
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