Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.

Kurz erklärt

Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich die Nachkommen und der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner. Das Gesetz sichert ihnen einen Mindestwert zu, selbst wenn sie im Testament übergangen wurden.

Der Anspruch richtet sich auf Geld und nicht auf bestimmte Gegenstände. Maßgeblich ist der Wert der Verlassenschaft zum Todeszeitpunkt, wobei bestimmte Schenkungen hinzugerechnet werden können (siehe Schenkungsanrechnung).

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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