Faktische Trennung beendet die Ehe nicht.
§ 744 ABGB knüpft an den Ehegattenstatus an. Eine bloße Trennung ist nicht dasselbe wie die Auflösung der Ehe.
Bei Trennung vor der Scheidung entscheidet der Status am Todestag über Erbrecht, Pflichtteil und Vorausvermächtnis.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Wenn Ehegatten getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, führt ein Todesfall häufig zu Streit. Angehörige halten die Ehe oft für praktisch beendet, während das Erbrecht an den rechtlichen Status anknüpft.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Todesfall während der Trennungsphase. Relevant sind vor allem §§ 744 bis 746 ABGB, das gesetzliche Vorausvermächtnis und vorhandene letztwillige Verfügungen. Nicht behandelt wird ein allgemeiner Scheidungsratgeber.
Der rechtliche Status am Todestag ist der Ausgangspunkt jeder Prüfung.
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Trennung, Scheidungsverfahren und rechtskräftige Auflösung haben unterschiedliche Folgen.
§ 744 ABGB knüpft an den Ehegattenstatus an. Eine bloße Trennung ist nicht dasselbe wie die Auflösung der Ehe.
§ 746 ABGB enthält Sonderregeln, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Auflösungsverfahren anhängig war und eine Vereinbarung über Aufteilung für den Fall der Rechtskraft vorliegt.
Testament, Erbvertrag oder Widerruf können die gesetzliche Lage verändern. Im Streit zählt, ob die Verfügung wirksam ist und ob sie die Trennung ausdrücklich berücksichtigt.
Für die gesetzliche Erbfolge zählt, ob die Ehe oder eingetragene Partnerschaft am Todestag noch bestand. Eine faktische Trennung, getrennte Wohnungen oder laufende Gespräche über Scheidung ersetzen nicht automatisch eine rechtskräftige Auflösung.
Nach § 744 ABGB ist der Ehegatte neben Kindern oder Eltern des Verstorbenen gesetzlicher Erbe. Zusätzlich kann § 745 ABGB ein gesetzliches Vorausvermächtnis betreffen.
§ 746 ABGB nimmt frühere Ehegatten nach Auflösung aus dem gesetzlichen Erbrecht und dem Vorausvermächtnis heraus. Die Bestimmung enthält außerdem eine besondere Regel für ein im Erbfall anhängiges Auflösungsverfahren, wenn eine passende Vereinbarung über die Aufteilung vorliegt.
Genau deshalb genügt nicht die Aussage, die Ehe sei schon vorbei gewesen. Es müssen Aktenstand, Vereinbarung und Rechtskraft geprüft werden.
Neben der gesetzlichen Lage können Testament, Erbvertrag, Widerruf oder frühere gemeinsame Planungen entscheidend werden. Gerade in Trennungsphasen existieren oft mehrere Dokumente mit unterschiedlichem Datum.
Wer Rechte behauptet oder bestreitet, sollte alle Urkunden vollständig sichern und chronologisch ordnen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob gesetzliches Erbrecht, Pflichtteil oder eine letztwillige Verfügung im Vordergrund steht.
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