Erbrecht
Erbstreit

Getrennt, aber nicht geschieden: Erbrecht des Ehegatten im Streit

Bei Trennung vor der Scheidung entscheidet der Status am Todestag über Erbrecht, Pflichtteil und Vorausvermächtnis.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

15. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 9. Juli 2026

Wenn Ehegatten getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, führt ein Todesfall häufig zu Streit. Angehörige halten die Ehe oft für praktisch beendet, während das Erbrecht an den rechtlichen Status anknüpft.

Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Todesfall während der Trennungsphase. Relevant sind vor allem §§ 744 bis 746 ABGB, das gesetzliche Vorausvermächtnis und vorhandene letztwillige Verfügungen. Nicht behandelt wird ein allgemeiner Scheidungsratgeber.

Status prüfen

Zählt die Ehe im Erbfall noch?

Der rechtliche Status am Todestag ist der Ausgangspunkt jeder Prüfung.

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01 Frage 1

Wie war die Beziehung am Todestag geregelt?

Trennung, Scheidungsverfahren und rechtskräftige Auflösung haben unterschiedliche Folgen.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Faktische Trennung beendet die Ehe nicht.

§ 744 ABGB knüpft an den Ehegattenstatus an. Eine bloße Trennung ist nicht dasselbe wie die Auflösung der Ehe.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
02

Anhängigen Verfahren genau lesen.

§ 746 ABGB enthält Sonderregeln, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Auflösungsverfahren anhängig war und eine Vereinbarung über Aufteilung für den Fall der Rechtskraft vorliegt.

Erbvertrag nach Trennung →
03

Letztwillige Verfügungen gesondert prüfen.

Testament, Erbvertrag oder Widerruf können die gesetzliche Lage verändern. Im Streit zählt, ob die Verfügung wirksam ist und ob sie die Trennung ausdrücklich berücksichtigt.

Schwerpunkt Testament anfechten →

Warum der Todestag rechtlich entscheidend ist

Für die gesetzliche Erbfolge zählt, ob die Ehe oder eingetragene Partnerschaft am Todestag noch bestand. Eine faktische Trennung, getrennte Wohnungen oder laufende Gespräche über Scheidung ersetzen nicht automatisch eine rechtskräftige Auflösung.

Nach § 744 ABGB ist der Ehegatte neben Kindern oder Eltern des Verstorbenen gesetzlicher Erbe. Zusätzlich kann § 745 ABGB ein gesetzliches Vorausvermächtnis betreffen.

Welche Rolle ein anhängiges Scheidungsverfahren spielt

§ 746 ABGB nimmt frühere Ehegatten nach Auflösung aus dem gesetzlichen Erbrecht und dem Vorausvermächtnis heraus. Die Bestimmung enthält außerdem eine besondere Regel für ein im Erbfall anhängiges Auflösungsverfahren, wenn eine passende Vereinbarung über die Aufteilung vorliegt.

Genau deshalb genügt nicht die Aussage, die Ehe sei schon vorbei gewesen. Es müssen Aktenstand, Vereinbarung und Rechtskraft geprüft werden.

Wie Testament und Erbvertrag den Streit verändern

Neben der gesetzlichen Lage können Testament, Erbvertrag, Widerruf oder frühere gemeinsame Planungen entscheidend werden. Gerade in Trennungsphasen existieren oft mehrere Dokumente mit unterschiedlichem Datum.

Wer Rechte behauptet oder bestreitet, sollte alle Urkunden vollständig sichern und chronologisch ordnen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob gesetzliches Erbrecht, Pflichtteil oder eine letztwillige Verfügung im Vordergrund steht.

Getrennt leben heißt nicht automatisch geschieden sein. Der rechtliche Status am Todestag und vorhandene Urkunden entscheiden.
Häufige Fragen

Getrennte Ehegatten im Erbrecht

Erbt ein getrennt lebender Ehegatte noch? +
Eine bloße faktische Trennung beendet das gesetzliche Erbrecht nicht automatisch. Maßgeblich ist der rechtliche Status am Todestag.
Was ändert ein anhängiges Scheidungsverfahren? +
§ 746 ABGB kann relevant werden, wenn ein Auflösungsverfahren anhängig war und eine passende Aufteilungsvereinbarung vorliegt.
Gilt ein altes Testament trotz Trennung? +
Das hängt von Inhalt, Datum, Widerruf und gesetzlichen Sonderregeln ab. Die Urkunden müssen vollständig geprüft werden.
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EhegatteTrennungScheidungVorausvermächtnisErbstreit

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