Erbrecht
Verlassenschaft

Internationaler Erbfall mit Bezug zu Österreich

Bei grenzüberschreitenden Nachlässen stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht. Wie EU-Erbrechtsverordnung und gewöhnlicher Aufenthalt den Erbfall prägen.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

3. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Lebte die verstorbene Person im Ausland oder liegt Vermögen in mehreren Staaten, wird der Erbfall grenzüberschreitend. Dann stellt sich die Frage, welches Recht gilt und wie die Abwicklung mit Bezug zu Österreich gelingt. Die Antworten liegen vor allem im europäischen Erbrecht.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge der EU-Erbrechtsverordnung, die Rolle des gewöhnlichen Aufenthalts und das Europäische Nachlasszeugnis. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall und nennt die Verordnung nur in vorsichtigen Grundzügen, schafft aber eine erste Orientierung.

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01 Frage 1

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Übersicht aller Antworten.

01

Der gewöhnliche Aufenthalt ist der zentrale Anknüpfungspunkt.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung knüpft das anwendbare Recht in der Regel an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person an. Lag dieser im Ausland, kann fremdes Recht maßgeblich sein, auch wenn ein Verlassenschaftsverfahren mit Bezug zu Österreich geführt wird.

Diese Zuordnung sollte sorgfältig geprüft werden, da sie auch die gesetzliche Erbfolge beeinflussen kann.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
02

Vermögen in mehreren Staaten erfordert Koordination.

Liegen Konten oder Liegenschaften in mehreren Staaten, ist die Abwicklung anspruchsvoller. Das Europäische Nachlasszeugnis kann helfen, die Erbenstellung grenzüberschreitend nachzuweisen. Das Verlassenschaftsverfahren ist mit den Stellen im Ausland zu koordinieren.

Eine frühe Bestandsaufnahme des Vermögens in den einzelnen Staaten erleichtert die spätere Abwicklung.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
03

Eine Rechtswahl kann das anwendbare Recht bestimmen.

Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl, etwa zugunsten des Rechts der Staatsangehörigkeit. Gibt es eine solche Wahl im Testament, ist zu prüfen, ob sie wirksam ist und welche Folgen sie für die gesetzliche Erbfolge hat.

Ob die Rechtswahl greift, sollte vor weiteren Schritten sorgfältig geklärt werden.

Schwerpunkt Verlassenschaft →

Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt

Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt für viele grenzüberschreitende Fälle, welches Recht auf den gesamten Nachlass anzuwenden ist. Als zentraler Anknüpfungspunkt dient in der Regel der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person. Wo dieser lag, ist daher sorgfältig zu klären.

Lag der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, kann fremdes Recht maßgeblich sein, selbst wenn ein Verlassenschaftsverfahren mit Bezug zu Österreich geführt wird. Diese Zuordnung wirkt sich auf die gesamte Abwicklung aus.

Rechtswahl und ihre Grenzen

Die Verordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl. Eine Person kann etwa das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen, sodass nicht das Recht des Aufenthaltsstaats gilt. Eine solche Wahl wird sinnvollerweise im Testament getroffen.

Ob eine Rechtswahl wirksam ist und welche Folgen sie für die gesetzliche Erbfolge hat, will sorgfältig geprüft sein. Die Reichweite einer Wahl lässt sich nur im konkreten Fall verlässlich beurteilen.

Das Europäische Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis dient dazu, die Erbenstellung in mehreren Mitgliedstaaten nachzuweisen. Es erleichtert den Umgang mit Banken, Registern und Behörden im Ausland, ohne dass in jedem Staat ein eigenes Verfahren nötig wird.

Gerade wenn Vermögen in mehreren Staaten liegt, kann das Zeugnis die Abwicklung deutlich vereinfachen. Eine frühe Bestandsaufnahme des Vermögens je Staat hilft, die richtigen Schritte zu planen.

Internationale Erbfälle sind komplex, weil mehrere Rechtsordnungen zusammentreffen können. Die EU-Erbrechtsverordnung gibt einen Rahmen vor, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Falls. Lassen Sie den Auslandsbezug frühzeitig anwaltlich klären.
Häufige Fragen

Erbfall mit Auslandsbezug

Welches Recht gilt bei einem internationalen Erbfall? +
Nach der EU-Erbrechtsverordnung knüpft das anwendbare Recht in der Regel an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person an. Eine wirksame Rechtswahl kann zu einem anderen Recht führen. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.
Wofür brauche ich ein Europäisches Nachlasszeugnis? +
Das Zeugnis weist die Erbenstellung in mehreren Mitgliedstaaten nach und erleichtert den Umgang mit Banken, Registern und Behörden im Ausland. Es kann die grenzüberschreitende Abwicklung vereinfachen.
Was tun, wenn Vermögen in mehreren Staaten liegt? +
Sinnvoll ist eine frühe Bestandsaufnahme des Vermögens je Staat und eine Koordination der Schritte. Welches Recht gilt und welche Nachweise nötig sind, sollte vorab geklärt werden.
Themen
Internationaler ErbfallEU-ErbrechtsverordnungRechtswahlNachlasszeugnis

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