Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Sie ordnet das Vermögen nach Parentelen und der Stellung des Ehegatten zu.

Kurz erklärt

Ohne letztwillige Verfügung bestimmt das Gesetz die Erben. Zunächst erben die Kinder und ihre Nachkommen, daneben der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner mit einer eigenen Quote.

Sind keine Nachkommen vorhanden, rücken Eltern und deren Linie nach. Auch bei gesetzlicher Erbfolge bleibt der Pflichtteil naher Angehöriger gewahrt.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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