Abhebungen nach dem Tod können Rückforderungen auslösen.
Verfügungen nach dem Todesfall fallen in den Nachlass und stehen allen Erben gemeinsam zu. Wer auf Grundlage einer Vollmacht Beträge abgehoben hat, kann zur Rückführung in den Nachlass verpflichtet sein. Im Verlassenschaftsverfahren sind solche Bewegungen offenzulegen.
Eine lückenlose Aufstellung der Verfügungen schafft Klarheit und beugt dem Vorwurf eigenmächtigen Handelns vor.