Erbrecht
Erbstreit

Kontovollmacht nach dem Todesfall: Risiken im Erbstreit

Eine Kontovollmacht kann über den Tod hinaus wirken, doch Abhebungen führen oft zu Rückforderungen und Streit. Was Erben dazu wissen sollten.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

2. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Viele Menschen erteilen Angehörigen eine Kontovollmacht, damit diese im Bedarfsfall handeln können. Nach einem Todesfall stellt sich rasch die Frage, ob diese Vollmacht weiter gilt und ob auf ihrer Grundlage noch Geld abgehoben werden darf. Gerade hier entstehen häufig Konflikte zwischen den Erben.

Dieser Beitrag erklärt, was eine Kontovollmacht nach dem Tod bewirkt, welche Risiken Abhebungen bergen und welche Pflichten gegenüber den Miterben bestehen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, ordnet aber die wichtigsten Punkte.

Ihre Lage einordnen

Vollmacht über den Tod hinaus, was ist erlaubt?

Beantworten Sie eine kurze Frage zur Verfügung über das Konto. Sie erhalten eine erste Einordnung der Risiken.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wie wurde nach dem Todesfall über das Konto verfügt?

Die Antwort ordnet ein, welche Risiken im Erbstreit entstehen können.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Abhebungen nach dem Tod können Rückforderungen auslösen.

Verfügungen nach dem Todesfall fallen in den Nachlass und stehen allen Erben gemeinsam zu. Wer auf Grundlage einer Vollmacht Beträge abgehoben hat, kann zur Rückführung in den Nachlass verpflichtet sein. Im Verlassenschaftsverfahren sind solche Bewegungen offenzulegen.

Eine lückenlose Aufstellung der Verfügungen schafft Klarheit und beugt dem Vorwurf eigenmächtigen Handelns vor.

Schwerpunkt Erbstreit →
02

Miterben haben einen Anspruch auf Rechnungslegung.

Wer über Konten der verstorbenen Person verfügt hat, schuldet den übrigen Erben in der Regel Auskunft und Rechnungslegung. Das betrifft Bewegungen nach dem Todesfall und kann auch Verfügungen kurz davor erfassen. Die Einantwortung ändert daran nichts.

Eine frühe und vollständige Auskunft entschärft Misstrauen und schafft die Grundlage für eine geordnete Auseinandersetzung.

Schwerpunkt Erbstreit →
03

Vor der Einantwortung keine eigenmächtigen Verfügungen.

Solange der Nachlass nicht eingeantwortet ist, darf kein Erbe eigenmächtig über Kontoguthaben verfügen. Dringende Zahlungen wie Begräbniskosten sollten dokumentiert und mit den Miterben abgestimmt werden. Im Zweifel gibt der Gerichtskommissär Orientierung.

Zurückhaltung schützt vor Rückforderungen und vor dem Verdacht, sich auf Kosten der übrigen Erben bedient zu haben.

Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?

Eine Kontovollmacht endet nicht zwingend mit dem Tod. Viele Vollmachten sind so gestaltet, dass sie über den Tod hinaus fortwirken, sofern sie nicht widerrufen wurden. Technisch bleibt der Bevollmächtigte damit gegenüber der Bank zunächst handlungsfähig.

Diese formale Handlungsfähigkeit sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Verfügung im Verhältnis zu den Erben zulässig ist. Nach dem Tod steht das Guthaben dem Nachlass und damit allen Erben gemeinsam zu, nicht der bevollmächtigten Person allein.

Abhebungen und das Risiko der Rückforderung

Wer nach dem Todesfall auf Grundlage einer Vollmacht Geld abhebt und für eigene Zwecke verwendet, geht ein erhebliches Risiko ein. Solche Beträge können von den übrigen Erben in den Nachlass zurückgefordert werden, weil sie allen gemeinsam zustehen.

Zulässig sind in der Regel nur Verfügungen im Interesse des Nachlasses, etwa für dringende Kosten. Auch diese sollten dokumentiert und mit den Miterben abgestimmt werden. Eigenmächtige Abhebungen sind eine der häufigsten Ursachen für einen Erbstreit.

Keine Alleingänge vor der Einantwortung

Bis zur Einantwortung ist der Nachlass eine eigene Vermögensmasse. Kein Erbe darf eigenmächtig über das Kontoguthaben verfügen. Verfügungen sollten im Verlassenschaftsverfahren transparent gemacht werden.

Gegenüber den Miterben besteht zudem eine Pflicht zur Rechnungslegung über getätigte Bewegungen. Wer Verwendungszweck und Belege bereithält, kann den Vorwurf eigenmächtigen Handelns leicht entkräften. Fehlt diese Transparenz, eskaliert der Streit oft schnell.

Eine bestehende Vollmacht ist keine Freigabe zur freien Verwendung des Guthabens nach dem Tod. Abhebungen für eigene Zwecke können zurückgefordert werden und einen Erbstreit auslösen. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen

Kontovollmacht und Verfügungen nach dem Tod

Darf ich mit der Vollmacht nach dem Tod noch Geld abheben? +
Technisch kann die Vollmacht fortwirken, doch das Guthaben steht nach dem Tod dem Nachlass und allen Erben gemeinsam zu. Abhebungen für eigene Zwecke können zurückgefordert werden und sollten unterbleiben.
Muss ich den Miterben Auskunft über Kontobewegungen geben? +
Wer über Konten der verstorbenen Person verfügt hat, schuldet den übrigen Erben in der Regel Auskunft und Rechnungslegung. Eine vollständige Aufstellung mit Belegen entschärft Misstrauen.
Was gilt für dringende Zahlungen wie Begräbniskosten? +
Verfügungen im Interesse des Nachlasses können zulässig sein, sollten aber dokumentiert und mit den Miterben abgestimmt werden. Im Zweifel gibt der Gerichtskommissär Orientierung.
Themen
KontovollmachtErbstreitRechnungslegungEinantwortung

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg