Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Einantwortung

Die Einantwortung ist der gerichtliche Beschluss, mit dem der Nachlass am Ende des Verlassenschaftsverfahrens rechtlich auf die Erben übergeht. Erst damit werden sie Eigentümer.

Kurz erklärt

Bis zur Einantwortung bildet der Nachlass eine eigene Vermögensmasse, über die niemand eigenmächtig verfügen darf. Voraussetzung des Beschlusses sind unter anderem die Erbantrittserklärungen und der Nachweis des Erbrechts.

Mit der Einantwortung endet das Verlassenschaftsverfahren. Bei mehreren Erben entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass anschließend untereinander aufteilt.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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