Bei klarer Überschuldung schützt die Ausschlagung.
Ist der Nachlass erkennbar überschuldet, kann die Ausschlagung der saubere Weg sein. Wer keine Erbantrittserklärung abgibt, tritt das Erbe nicht an und haftet nicht für die Schulden. Bedenken Sie, dass die Erbschaft dann der nächsten Person in der Erbfolge anfällt.
So bleibt Ihr eigenes Vermögen geschützt, doch sollten Sie die Folgen für die nächsten Berufenen vorab klären.