Die Schenkung dürfte den Pflichtteil verändern.
Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet, Schenkungen an Dritte grundsätzlich nur innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod. Beides läuft über die Schenkungsanrechnung und kann den Anspruch spürbar bewegen.
Eine frühe Berechnung sichert Beweise und nutzt die dreijährige Frist.