Erbrecht
Pflichtteil

Pflichtteil und Schenkungen: warum die frühe Prüfung entscheidend ist

Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil deutlich erhöhen oder schmälern. Warum sich die frühe Prüfung von Anrechnung und Fristen lohnt.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

22. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Viele Erblasser ordnen ihr Vermögen schon zu Lebzeiten, indem sie eine Liegenschaft übergeben oder ein Konto auf ein Kind überschreiben. Was großzügig wirkt, verschiebt im Hintergrund die Pflichtteilsansprüche. Wer erst nach dem Tod rechnet, übersieht leicht, dass solche Schenkungen den Pflichtteil erhöhen oder mindern.

Dieser Beitrag zeigt, warum sich die Mühe lohnt, Schenkungen früh zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Denn die Beweise dafür liegen oft Jahre zurück und sind nach dem Todesfall nur schwer zu rekonstruieren.

Ihre Schenkung einordnen

Wirkt die Schenkung auf den Pflichtteil?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Rolle und Schenkung. Sie erhalten eine erste Einordnung, ob und wie der Anspruch betroffen ist.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Geht es um Ihren eigenen Pflichtteil oder um eine Forderung gegen Sie?

Schenkungen wirken in beide Richtungen: Sie können den Anspruch erhöhen oder mindern.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Schenkung dürfte den Pflichtteil verändern.

Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet, Schenkungen an Dritte grundsätzlich nur innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod. Beides läuft über die Schenkungsanrechnung und kann den Anspruch spürbar bewegen.

Eine frühe Berechnung sichert Beweise und nutzt die dreijährige Frist.

Schwerpunkt Pflichtteil →
02

Übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben außer Betracht.

Nicht jede Zuwendung ist eine anrechenbare Schenkung. Übliche Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken werden nicht hinzugerechnet. Die Einordnung kann im Einzelfall jedoch schwierig sein, weil Anlass und Wert zählen.

Bei größeren Zuwendungen lohnt eine Prüfung, ob die Ausnahme wirklich greift.

03

Als Schuldner die geltend gemachte Höhe prüfen lassen.

Wird gegen Sie ein Pflichtteil geltend gemacht, sollten Anspruchsgrund und Höhe geprüft werden. Eigene Zuwendungen an die fordernde Person mindern deren Anspruch über die Anrechnung. Auch die Bewertung des Nachlasses und der Schenkungen ist oft angreifbar.

Eine fundierte Gegenrechnung verschafft Spielraum für eine außergerichtliche Lösung.

Lexikon: Pflichtteilsminderung →

Wie Schenkungen den Pflichtteil verändern

Der Pflichtteil bemisst sich nicht allein am Vermögen, das beim Tod noch vorhanden ist. Bestimmte Schenkungen werden dem Nachlass rechnerisch hinzugefügt, bevor die Quote ermittelt wird. Dieses Hinzurechnen heißt Schenkungsanrechnung und kann den Anspruch eines übergangenen Kindes spürbar anheben.

Umgekehrt muss sich ein Pflichtteilsberechtigter anrechnen lassen, was er selbst zu Lebzeiten erhalten hat. Beide Richtungen zusammen entscheiden über die endgültige Höhe, weshalb eine einseitige Betrachtung fast immer in die Irre führt.

Welche Schenkungen zählen und welche nicht

Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet. Schenkungen an Dritte werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod gemacht wurden. Diese Unterscheidung entscheidet oft darüber, ob ein Anspruch werthaltig ist oder leerläuft.

Nicht jede Zuwendung ist eine anrechenbare Schenkung. Übliche Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken bleiben außer Betracht. Die Einordnung ist im Detail anspruchsvoll, weil es auf Anlass, Wert und Verhältnisse ankommt.

Sichern Sie früh: Übergabe- und Schenkungsverträge, Grundbuchauszüge, Kontobewegungen und alles, was zeigt, wann und in welchem Wert eine Zuwendung erfolgt ist. Diese Unterlagen sind die Grundlage jeder belastbaren Pflichtteilsberechnung.

Warum die Frist drängt

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis vom anspruchsbegründenden Sachverhalt und von der Person des Schuldners. Wer zu lange zuwartet, riskiert, dass selbst ein der Höhe nach berechtigter Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist.

Eine frühe Prüfung schafft außerdem Verhandlungsspielraum. Wer den eigenen Anspruch belegen kann, verhandelt aus einer stärkeren Position und vermeidet oft das gerichtliche Verfahren. Eine fundierte Einschätzung ist daher meist günstiger als ein später Streit über unklare Zahlen.

Häufige Fragen

Pflichtteil und Schenkungen

Werden alle Schenkungen dem Nachlass hinzugerechnet? +
Nein. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, Schenkungen an Dritte grundsätzlich nur, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod gemacht wurden. Übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben außer Betracht.
Muss ich mir eigene Geschenke anrechnen lassen? +
Ja, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind und zu Lebzeiten anrechenbare Zuwendungen erhalten haben, mindern diese Ihren Pflichtteil. Hinzurechnung und Anrechnung wirken in entgegengesetzte Richtungen und müssen gemeinsam berechnet werden.
Warum soll ich nicht einfach das Ende des Verfahrens abwarten? +
Weil Beweise verloren gehen und die dreijährige Verjährung läuft. Eine frühe Prüfung sichert Unterlagen, klärt die Anspruchshöhe und verschafft eine bessere Verhandlungsposition.
Themen
PflichtteilSchenkungAnrechnungVerjährung

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg