Schenkungsanrechnung
Bei der Schenkungsanrechnung werden bestimmte Schenkungen des Erblassers dem Nachlass rechnerisch hinzugefügt, um den Pflichtteil zu ermitteln. So wird eine Aushöhlung des Pflichtteils verhindert.
Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden grundsätzlich unbefristet angerechnet. Schenkungen an andere Personen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod erfolgt sind.
Die Anrechnung erhöht die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil. Reicht der Nachlass nicht aus, kann sich der Anspruch gegen die Beschenkten richten.
Mehr dazu auf erbschaftsstreit.at
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
-
Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
-
Pflichtteilsminderung
Die Pflichtteilsminderung erlaubt es, den Pflichtteil auf die Hälfte zu reduzieren, wenn zwischen Erblasser und Berechtigtem über längere Zeit kein Naheverhältnis bestand.
-
Enterbung
Die Enterbung entzieht einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil. Sie ist nur aus den im Gesetz genannten, schwerwiegenden Gründen zulässig und muss letztwillig verfügt werden.
Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?
Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000