Formfehler sind oft der klarste Angriffspunkt.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein, ein fremdhändiges verlangt drei gleichzeitig anwesende Zeugen und einen Bekräftigungszusatz. Schon kleine Formverstöße können das Testament zu Fall bringen.
Eine Prüfung der eingehaltenen Form klärt rasch, ob ein Ansatz besteht.