Testament
Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.
Das österreichische Recht kennt vor allem das eigenhändige und das fremdhändige Testament. Das eigenhändige muss zur Gänze handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, das fremdhändige verlangt drei Zeugen.
Wird eine Form verletzt, ist das Testament anfechtbar oder ungültig. Auch Testierunfähigkeit, Irrtum oder unzulässiger Druck können eine Anfechtung rechtfertigen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
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Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Sie ordnet das Vermögen nach Parentelen und der Stellung des Ehegatten zu.
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Vermächtnis
Ein Vermächtnis (Legat) ist die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands oder Betrags, ohne die bedachte Person zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen den Nachlass.
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Enterbung
Die Enterbung entzieht einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil. Sie ist nur aus den im Gesetz genannten, schwerwiegenden Gründen zulässig und muss letztwillig verfügt werden.
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Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?
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