Eine Diagnose allein hebt die Testierfähigkeit nicht auf.
Eine Diagnose wie Demenz nimmt die Testierfähigkeit nicht ohne weiteres. Maßgeblich ist der Zustand im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Einschränkung ist von Testierfähigkeit auszugehen.
Wer Zweifel hat, muss diese mit Beweisen untermauern.