Original und Aktenstand getrennt prüfen.
Bei Testamenten zählt nicht nur eine Kopie. Prüfen Sie, ob das Original, spätere Nachträge oder Hinweise auf einen Widerruf im Akt liegen. Fehlt etwas, sollte die Nachforderung genau bezeichnet werden.
So vermeiden Sie pauschale Vorwürfe und konzentrieren den Streit auf die konkrete Urkunde.