Fehlen Unterlagen, hilft der Auskunftsanspruch.
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Erst mit Belegen zu Konten, Bewertungen und Verträgen lässt sich der Pflichtteil nachvollziehbar ermitteln. Fordern Sie die Auskunft klar und nachweisbar ein.
So schaffen Sie die Grundlage für eine belastbare Berechnung statt eines Schätzwerts ins Blaue.