Erbrecht
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Bonusmeilen und Kundenpunkte im Nachlass: Zugriff und Verfall

Bonusmeilen und Kundenpunkte können zum Nachlass gehören. Entscheidend sind Vertrag, Erbnachweis, Zugriff, Verfall und die Rechte mehrerer Erben.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

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11. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 1. September 2026

Bonusmeilen und Kundenpunkte können einen wirtschaftlichen Wert haben und nach dem Tod des Kontoinhabers Fragen im Nachlass auslösen. Ob Erben auf das Guthaben zugreifen, es übertragen oder einlösen können, hängt von der Vertragsbeziehung und den Bedingungen des konkreten Programms ab.

§ 531 ABGB ordnet die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen der Verlassenschaft zu, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind. Für Bonusguthaben braucht es deshalb eine Einzelfallprüfung: Wer war Vertragspartner, welche Leistung wurde versprochen, wie lautet die aktuelle Verfallsklausel und welchen Nachweis verlangt der Anbieter?

Erste Einordnung

Was ist beim Bonuskonto derzeit offen?

Die kurze Einordnung trennt Erbnachweis, Verfallsrisiko und die Abstimmung unter Miterben.

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01 Frage 1

Was ist beim Bonuskonto derzeit offen?

Die erste Einordnung trennt Nachweis, Verfallsrisiko und Streit zwischen mehreren Erben.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vertragsbezug und Erbnachweis belegen.

Ordnen Sie die Teilnahme am Bonusprogramm, die Mitgliedsnummer, den Todestag und den Nachweis der Rechtsnachfolge. Nach § 531 ABGB gehören übertragbare Rechte zur Verlassenschaft. Ob ein konkretes Bonusguthaben darunter fällt, ergibt sich aus dem Vertrag und seiner persönlichen Ausgestaltung.

Für die Unterlagenmappe hilft der Leitfaden zu Nachlassforderungen.

Verlassenschaft einordnen →
02

Verfall und Kontoschutz schriftlich klären.

Fordern Sie den Anbieter rasch schriftlich auf, das Guthaben und die maßgeblichen Kontodaten für die Nachlassprüfung zu sichern. Eine automatische Verlängerung oder eine Pause des Verfalls besteht nur, wenn der Vertrag oder eine bestätigte Kulanzregelung das trägt.

Fristen und vorhandene Unterlagen können Sie mit dem Fristen- und Unterlagen-Check ordnen.

Anspruch und Belege prüfen →
03

Nutzung und Aufteilung zwischen Erben trennen.

Ein Bonusguthaben lässt sich im Streit der Miterben erst sinnvoll verteilen, wenn Vertragsinhaber, Übertragbarkeit und Einlösewert geklärt sind. Eine einzelne Person sollte Punkte daher nicht eigenmächtig einlösen oder auf ein eigenes Konto verschieben.

Die Übersicht zur Verlassenschaft hilft bei der Einordnung des gemeinsamen Nachlasses.

Erbengemeinschaft und Teilung prüfen →

Wann Bonusmeilen zum Nachlass gehören können

§ 531 ABGB erfasst die übertragbaren Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Ein vertraglicher Anspruch auf Gutschrift oder Einlösung von Punkten kann daher eine vermögenswerte Position der Verlassenschaft sein. Der Gesetzestext beantwortet jedoch nicht, ob jedes Bonusguthaben vererblich oder übertragbar ist.

Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung zum Anbieter. Bei einem persönlich ausgestalteten Teilnahmeverhältnis können Name, Identitätsprüfung, persönliche Leistungen oder eine ausdrückliche Todesfallregelung eine besondere Rolle spielen. Die Punkte dürfen deshalb weder pauschal als wertlos noch automatisch als frei übertragbarer Geldbetrag behandelt werden.

Für die erste Prüfung braucht es den Namen des Programms, die Mitgliedsnummer, den Kontostand, die zuletzt geltenden Teilnahmebedingungen und den Zeitpunkt des Todes. Bei einem Kartenprogramm ist zusätzlich zu klären, ob die Punkte dem Karteninhaber, einem Unternehmen oder einer anderen Person gutgeschrieben wurden.

Welche Vertragsklauseln über den Zugriff entscheiden

Teilnahmebedingungen können festlegen, ob Punkte personenbezogen sind, ob eine Übertragung zulässig ist und welche Folgen der Tod des Mitglieds hat. Auch die Einlösung kann an den Kontoinhaber, eine bestimmte Identitätsprüfung oder eine Frist gebunden sein. Entscheidend ist die Fassung, die für das Konto und den maßgeblichen Zeitraum galt.

Erben sollten deshalb einen Kontoauszug und die Vertragsbedingungen gemeinsam sichern. Ein Werbeversprechen wie „Punkte sammeln und einlösen“ ersetzt keine Prüfung der Klauseln zu Kündigung, Sperre, Übertragung, Verfall und Todesfall. Änderungen der Bedingungen sind nach Datum zu ordnen, damit die relevante Vertragsfassung erkennbar bleibt.

Die Vertragsbindung ist von der technischen Zugangsmöglichkeit zu unterscheiden. Ein Passwort oder eine gespeicherte Anmeldung weist auf den Kontozugang hin. Es belegt allein weder die Berechtigung zur Einlösung noch die Rechtsnachfolge. Der Anbieter darf für die Bearbeitung des Todesfalls einen eigenen Nachweisweg vorgeben.

Welche Unterlagen der Anbieter typischerweise verlangt

Für eine Nachlassprüfung sollten Sie den Vertragspartner und das Bonuskonto möglichst genau identifizieren. Hilfreich sind Mitgliedsnummer, Name und Anschrift des verstorbenen Mitglieds, Kontoauszüge, Karten- oder Vertragsunterlagen sowie die letzte Kommunikation mit dem Anbieter.

Für die Rechtsnachfolge kommen je nach Verfahrensstand eine Sterbeurkunde, ein Einantwortungsbeschluss oder ein anderer vom Anbieter akzeptierter Erbnachweis in Betracht. Wenn mehrere Personen beteiligt sind, kann zusätzlich eine Vollmacht, eine gemeinsame Erklärung oder eine Vereinbarung über die weitere Verwendung verlangt werden. Welche Form ausreicht, muss beim konkreten Anbieter schriftlich geklärt werden.

Senden Sie die erforderlichen Unterlagen. Bewahren Sie die Übermittlung samt Datum auf. Wenn der Anbieter Nachbesserungen verlangt, sollte aus der Antwort hervorgehen, welches Dokument fehlt und ob das Guthaben bis zur Klärung gesichert bleibt.

Wie Verfallsfristen und Kontosperren geprüft werden

Viele Bonusprogramme knüpfen den Verfall an die Teilnahmebedingungen, an Kontobewegungen oder an besondere Ereignisse. Eine allgemeine österreichische Frist für alle Bonusmeilen und Kundenpunkte gibt es dafür nicht. Der konkrete Wortlaut und die zeitliche Geltung der Klausel sind entscheidend.

Nach dem Todesfall sollte der Anbieter rasch schriftlich über den Nachlassbezug informiert und um Sicherung des Kontostands ersucht werden. Bitten Sie um eine klare Auskunft zu aktuellem Guthaben, Verfallsdatum, Sperre, Übertragbarkeit und möglicher Einlösung. Eine Sicherungsanfrage schafft noch keine automatische Verlängerung. Sie dokumentiert aber, dass der Nachlass die Position rechtzeitig aufgegriffen hat.

Besonders wichtig ist der Kontostand zum Todestag. Spätere Gutschriften, Stornierungen, Einlösungen oder Gebühren müssen davon getrennt werden. Bei einem drohenden Verfall sollten Sie die Antwort des Anbieters und die Vertragsklausel fachlich gemeinsam prüfen, bevor eine Erklärung abgegeben oder ein Guthaben verwendet wird.

Wie mehrere Erben das Guthaben aufteilen können

Bonusmeilen und Kundenpunkte sind häufig nur innerhalb des Programms verwendbar. Ihr wirtschaftlicher Wert richtet sich nach den zulässigen Prämien, dem Einlösezeitpunkt und den persönlichen Einschränkungen. Eine Umrechnung in Euro ist deshalb nicht automatisch mit dem Kontostand gleichzusetzen.

In der Erbengemeinschaft sollte zuerst feststehen, ob das Guthaben gemeinsam verwaltet, für eine konkrete Leistung verwendet oder durch eine andere Position ausgeglichen wird. Eine einzelne Person sollte das Konto nicht ohne klare Berechtigung leeren. Das gilt auch dann, wenn sie die Zugangsdaten kennt oder bisher das Bonuskonto betreut hat.

Eine schriftliche Vereinbarung sollte Kontostand, Einlösezweck, Kosten, Begünstigte und den Umgang mit späteren Gutschriften festhalten. Kommt keine Einigung zustande, ist die Position in der Nachlassaufstellung sichtbar zu halten. Der Beitrag zur Erbteilung und Erbengemeinschaft zeigt, warum gemeinsame Nachlasswerte gesondert dokumentiert werden sollten.

Was bei Ablehnung oder fehlender Antwort sinnvoll ist

Lehnt der Anbieter den Zugriff ab, sollte die Begründung schriftlich angefordert werden. Aus ihr muss möglichst hervorgehen, ob die Ablehnung auf einer persönlichen Vertragsbindung, einem fehlenden Erbnachweis, einer abgelaufenen Frist, einer Kontosperre oder einer anderen Vertragsklausel beruht.

Im Verlassenschaftsverfahren ist der Vorgang mit dem übrigen Nachlass abzugleichen. § 797 ABGB verbindet den Erwerb der Erbschaft grundsätzlich mit der Einantwortung. § 802 ABGB betrifft Haftungsfragen zu Verbindlichkeiten der Verlassenschaft; die Norm beantwortet die Übertragbarkeit eines Bonusguthabens nicht. Bis zur geklärten Rechtsnachfolge sollten Kontozugriff, Einlösung und eine mögliche Abtretung getrennt betrachtet werden. Bei einem Streit über die Zuordnung gehört die Korrespondenz in die Nachlassakte.

Wenn ein wirtschaftlich relevantes Guthaben verfällt oder der Anbieter keine nachvollziehbare Prüfung ermöglicht, sollten Vertrag, Kontostand, Todesfallnachweis und gesamte Kommunikation gemeinsam beurteilt werden. Für die Einordnung von Ansprüchen und Nachlassunterlagen bietet der Beitrag zu Nachlassforderungen und Erbenhaftung eine ergänzende Orientierung.

Prüfung in vier Fragen

Welche Punkte getrennt geklärt werden müssen

Die Position wird erst belastbar, wenn Vertrag, Nachweis, Zeit und Erbengemeinschaft auseinandergehalten werden.

Prüfmatrix für Bonusguthaben
Frage Erste Unterlage Nächste Prüfung
Gehört das Guthaben zur Verlassenschaft? Teilnahmebedingungen und Kontoauszug Übertragbarkeit, persönliche Bindung und Todesfallregelung mit § 531 ABGB abgleichen.
Wer darf Auskunft verlangen? Sterbeurkunde und Erbnachweis Verfahrensstand, Anbieteranforderungen und allfällige Vollmacht klären.
Droht ein Verfall? Verfallsklausel und Kontobewegungen Geltende Fassung, Fristbeginn und schriftliche Sicherungsanfrage dokumentieren.
Wie wird unter Erben aufgeteilt? Nachlassaufstellung und Vereinbarung Einlösezweck, wirtschaftlicher Wert und Zustimmung der Beteiligten festhalten.
Vorgehen nach dem Todesfall

Vom Fund des Kontos zur geklärten Verwendung

Die Reihenfolge hält den Kontostand fest und verhindert, dass Zugang und Berechtigung vermischt werden.

  1. 01
    Schritt 1
    sofort

    Programm und Konto feststellen

    Sichern Sie Mitgliedsnummer, Kontostand und Vertragsunterlagen.

    Ordnen Sie das Bonusprogramm, den Vertragspartner und die letzte verfügbare Abrechnung zu. Notieren Sie den Todestag und trennen Sie spätere Kontobewegungen vom Stand zu diesem Zeitpunkt.

    Rechtsgrundlage und Unterlage: § 531 ABGB

  2. 02
    Schritt 2
    rasch

    Verfallsrisiko schriftlich melden

    Informieren Sie den Anbieter und ersuchen Sie um Sicherung der Position.

    Fragen Sie nach Guthaben, Verfall, Sperre, Übertragung und dem vorgesehenen Nachweisweg. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, welche Unterlagen noch fehlen.

    Rechtsgrundlage und Unterlage: Teilnahmebedingungen

  3. 03
    Schritt 3
    nach Aktenstand

    Rechtsnachfolge nachweisen

    Übermitteln Sie den vom Anbieter akzeptierten Erbnachweis.

    Sterbeurkunde, Einantwortungsbeschluss und weitere Dokumente sind nach den konkreten Vorgaben zusammenzustellen. Bei mehreren Erben ist die gemeinsame Vertretung oder Zustimmung gesondert zu klären.

    Rechtsgrundlage und Unterlage: § 797 ABGB

  4. 04
    Schritt 4
    danach

    Verwendung oder Teilung festlegen

    Erst nach der Klärung entscheiden die Erben über das Guthaben.

    Dokumentieren Sie Einlösezweck, Begünstigte und allfälligen Ausgleich. Eine eigenmächtige Einlösung kann die spätere Nachlassabrechnung erschweren.

    Rechtsgrundlage und Unterlage: Erbengemeinschaft

Bonusmeilen sind kein automatisch frei verfügbares Bargeld. Vor jeder Einlösung müssen Vertragsbindung, Erbnachweis, Verfallsregel und die Zustimmung der betroffenen Erben geklärt sein.
Weitere Hinweise zu Erbrecht, Verlassenschaft und Erbstreit erhalten Sie über die BRANDAktuellen Rechtsnews der Kanzlei.
Häufige Fragen

Bonusmeilen und Kundenpunkte im Nachlass

Sind Bonusmeilen automatisch vererbbar? +
Nein, das lässt sich nicht für jedes Programm pauschal beantworten. § 531 ABGB erfasst übertragbare Rechte der verstorbenen Person. Ob ein konkretes Bonusguthaben übertragbar ist, hängt von Vertrag, persönlicher Bindung und Todesfallregelung ab.
Welche Unterlagen brauchen Erben für den Anbieter? +
Typisch sind Mitgliedsnummer, Kontoauszug, Sterbeurkunde und ein vom Anbieter akzeptierter Erbnachweis, etwa ein Einantwortungsbeschluss. Bei mehreren Erben können zusätzlich eine Vollmacht oder eine gemeinsame Vereinbarung erforderlich sein.
Was tun, wenn Punkte bald verfallen? +
Informieren Sie den Anbieter rasch schriftlich, sichern Sie die geltenden Teilnahmebedingungen und ersuchen Sie um Auskunft zu Verfall und Kontoschutz. Eine Sicherungsanfrage verlängert die Frist nicht automatisch. Die Antwort muss mit dem Vertrag und dem Nachlassstand geprüft werden.
Themen
BonusmeilenKundenpunkteNachlassVertragsrechtVerlassenschaftErbnachweis

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