Erbrecht
Verlassenschaft

Erbantrittserklärung: bedingt oder unbedingt annehmen?

Bedingt oder unbedingt annehmen entscheidet über Ihre Haftung für Nachlassschulden. Worauf es bei der Erbantrittserklärung im Verlassenschaftsverfahren ankommt.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

24. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Im Verlassenschaftsverfahren steht früher oder später die Erbantrittserklärung an. Mit ihr nehmen Sie das Erbe an. Ob Sie bedingt oder unbedingt annehmen, entscheidet darüber, ob Sie für Nachlassschulden nur mit dem Nachlass oder auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften.

Dieser Beitrag erklärt den Unterschied der beiden Formen, zeigt die Rolle des Inventars und ordnet, wann welche Erklärung passt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, schafft aber die Grundlage für eine bewusste Entscheidung.

Ihre Lage einordnen

Bedingt oder unbedingt, was passt zu Ihnen?

Beantworten Sie eine kurze Frage zum Stand des Nachlasses. Sie erhalten eine erste Einordnung der passenden Erklärungsform.

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01 Frage 1

Wie klar sind Umfang und Schulden des Nachlasses?

Die Antwort entscheidet, ob eine bedingte oder eine unbedingte Erklärung zu Ihrer Lage passt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Bei unklaren Schulden schützt die bedingte Erklärung.

Eine bedingte Erbantrittserklärung begrenzt die Haftung auf den Wert des Nachlasses. Sie setzt ein Inventar voraus, das Vermögen und Schulden ordnet. Solange Verbindlichkeiten möglich sind, ist dieser Weg meist die vorsichtigere Wahl.

So bleibt Ihr eigenes Vermögen außerhalb der Reichweite der Nachlassgläubiger.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
02

Eine unbedingte Erklärung nur bei sicherem Überblick.

Die unbedingte Erbantrittserklärung führt zur Haftung auch mit dem eigenen Vermögen. Sie kommt nur in Betracht, wenn Vermögen und Schulden sicher bekannt sind und kein Risiko verdeckter Verbindlichkeiten besteht.

Im Zweifel ist die bedingte Erklärung der sichere Weg, weil sie die Haftung auf den Nachlass beschränkt.

03

Zuerst Überblick verschaffen, dann erklären.

Ohne Überblick sollte vor der Erklärung ein Inventar erstellt werden. Es erfasst Vermögen und Schulden zum Todestag und ist die Grundlage einer bedingten Erklärung. Der Gerichtskommissär setzt dafür eine angemessene Frist.

Erst mit klaren Zahlen lässt sich verantwortungsvoll zwischen bedingt und unbedingt entscheiden.

Schwerpunkt Verlassenschaft →

Was die Erbantrittserklärung bewirkt

In Österreich fällt der Nachlass nicht von selbst zu. Wer erben will, gibt im Verlassenschaftsverfahren eine Erbantrittserklärung ab. Erst mit der Einantwortung durch das Gericht geht der Nachlass förmlich auf die Erben über.

Die Erklärung ist mehr als eine Formsache. Sie legt fest, in welchem Umfang Sie für Schulden der verstorbenen Person einstehen. Diese Weichenstellung lässt sich später kaum mehr korrigieren, weshalb sie sorgfältig vorbereitet gehört.

Bedingt: Haftung auf den Nachlass begrenzt

Bei der bedingten Erbantrittserklärung haften Sie für Nachlassschulden nur bis zur Höhe des Nachlasswerts. Übersteigen die Schulden das Vermögen, bleibt Ihr eigenes Geld geschützt. Voraussetzung ist ein Inventar, das Vermögen und Schulden zum Todestag erfasst.

Diese Form ist immer dann sinnvoll, wenn Verbindlichkeiten im Raum stehen oder der Nachlass nicht restlos überblickt werden kann. Der zusätzliche Aufwand für das Inventar zahlt sich aus, weil er ein klar kalkulierbares Risiko schafft.

Unbedingt: volle Haftung mit eigenem Vermögen

Die unbedingte Erbantrittserklärung führt dazu, dass Sie für alle Nachlassschulden auch mit Ihrem privaten Vermögen haften. Tauchen nach der Einantwortung weitere Schulden auf, müssen Sie diese tragen, selbst wenn sie den Nachlasswert übersteigen.

Sinnvoll ist diese Form nur, wenn Vermögen und Schulden sicher bekannt sind und kein Risiko verdeckter Verbindlichkeiten besteht. In allen anderen Fällen ist die bedingte Erklärung die vorsichtigere Wahl.

Vorsicht bei der unbedingten Erklärung: Sie können damit für Schulden einstehen müssen, die den Nachlasswert übersteigen. Solange Verbindlichkeiten möglich sind, ist anwaltliche Prüfung vor der Erklärung dringend zu empfehlen.
Häufige Fragen

Bedingt oder unbedingt annehmen

Kann ich die einmal abgegebene Erklärung wieder ändern? +
Eine abgegebene Erbantrittserklärung ist grundsätzlich bindend und lässt sich nur unter engen Voraussetzungen korrigieren. Deshalb sollte die Form vor der Abgabe sorgfältig geprüft werden.
Brauche ich für die bedingte Erklärung immer ein Inventar? +
Ja. Die Haftungsbegrenzung der bedingten Erklärung beruht auf dem Inventar, das Vermögen und Schulden zum Todestag erfasst. Ohne Inventar fehlt die Grundlage für die Begrenzung.
Was ist im Zweifel die sichere Wahl? +
Wenn Umfang und Schulden des Nachlasses nicht sicher feststehen, ist die bedingte Erklärung in der Regel der vorsichtigere Weg, weil sie die Haftung auf den Nachlass beschränkt.
Themen
ErbantrittserklärungVerlassenschaftHaftungInventar

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