Laufende Verwaltung folgt der ordentlichen Mehrheit.
Entscheidungen der ordentlichen Verwaltung trifft die Erbengemeinschaft grundsätzlich mit der Mehrheit der Anteile. Dazu zählen Maßnahmen, die der Erhaltung und der gewöhnlichen Nutzung dienen. Eine klare Dokumentation der Beschlüsse beugt späterem Streit vor.
Bleiben die Anteile uneinig, sollte früh nach einer tragfähigen Lösung gesucht werden.