Eine Abfindung kann einen Miterben aus der Gemeinschaft lösen.
Eine Abfindung zahlt einen Miterben aus, der dafür auf seinen Anteil verzichtet. Sie löst ihn aus der Erbengemeinschaft, ohne dass der Nachlass insgesamt verteilt werden muss. Grundlage ist eine nachvollziehbare Bewertung des Anteils.
Die Vereinbarung sollte Umfang, Höhe und Fälligkeit der Zahlung klar regeln.