Erbrecht
Verlassenschaft

Geschwister, Nichten und Neffen im Erbstreit: wer in der zweiten Linie erbt

Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, kann die zweite Linie mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen relevant werden.

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Mag. Bernhard Brandauer

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8. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 14. Juli 2026

Nicht jeder Erbstreit spielt zwischen Kindern und Ehegatten. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind und Eltern bereits verstorben sind oder nur ein Elternteil lebt, rücken Geschwister, Nichten und Neffen in den Blick. § 735 ABGB regelt die zweite Linie aus Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen.

Hier geht es nicht um einen allgemeinen Parantel-Leitfaden. Entscheidend ist, dass er zeigt mandatsnah, welche Urkunden, Familienlinien und Verfahrensschritte wichtig werden, wenn Seitenverwandte in der Verlassenschaft streiten. Als Ausgangspunkt bleibt der Beitrag Kein Testament und gesetzliche Erbfolge relevant.

Seitenlinie klären

Wer kommt in der zweiten Linie in Betracht?

Die Einordnung trennt Eltern, Geschwister und Nachkommen von Geschwistern.

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01 Frage 1

Welche Personengruppe ist unklar?

Die Antwort zeigt, welche Nachweise zuerst gebraucht werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Elternlinie zuerst prüfen.

In der zweiten Linie sind die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen maßgeblich. Lebt ein Elternteil noch, muss dessen Stellung zuerst geklärt werden.

Lexikon gesetzliche Erbfolge →
02

Nachkommen von Geschwistern prüfen.

Sind Geschwister vorverstorben, können deren Nachkommen in den Blick kommen. Dafür braucht es eine genaue Linie und vollständige Urkunden.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
03

Beweisführung sauber ordnen.

Bei entfernten Verwandten entscheiden Urkunden, Meldehinweise und gerichtliche Klärung. Familienerzählungen ersetzen die rechtliche Abstammung nicht.

Fristen und Unterlagen prüfen →

Was die zweite Linie nach § 735 ABGB bedeutet

§ 735 ABGB betrifft die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen. Damit können Geschwister, Nichten und Neffen relevant werden, wenn keine Nachkommen des Verstorbenen vorhanden sind.

Die Prüfung ist oft faktisch aufwendig. Es geht nicht nur um Namen, sondern um Geburts-, Sterbe- und Familienstandsurkunden sowie mögliche Halbgeschwister oder unbekannte Beteiligte.

Warum Nichten und Neffen nicht vorschnell ausgeschlossen werden dürfen

Wenn ein Geschwisterteil vorverstorben ist, können dessen Nachkommen in die Betrachtung kommen. Das muss anhand der jeweiligen Linie geprüft werden.

Gerade bei lange getrennten Familien entstehen Fehler, wenn nur bekannte Personen aus dem Umfeld berücksichtigt werden. Der Unterlagen-Check hilft bei der ersten Ordnung.

Wie Seitenlinien im Verfahren belegt werden

Wichtig sind Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Meldehinweise und bei Auslandsbezug beglaubigte Dokumente oder Übersetzungen.

Wer eine Seitenlinie behauptet, sollte die Kette vom Verstorbenen über die Eltern zu Geschwistern und deren Kindern nachvollziehbar darstellen. Das erleichtert die Arbeit im Verlassenschaftsverfahren.

Seitenlinien wirken kompliziert, werden aber durch saubere Urkunden beherrschbar. Ohne Nachweise bleibt die zweite Linie anfällig für Streit.
Häufige Fragen

Geschwister, Nichten und Neffen

Erben Geschwister, wenn keine Kinder vorhanden sind? +
Das kann in der zweiten Linie relevant werden. Zuerst sind Eltern des Verstorbenen und die genaue Familienlage zu prüfen.
Können Nichten und Neffen erben? +
Ja, wenn die Linie über ein Geschwisterteil relevant wird. Der konkrete Umfang hängt von Familienkonstellation und Nachweisen ab.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig? +
Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden sowie Nachweise zu Halbgeschwistern oder Auslandsbezug sind häufig entscheidend.
Themen
GeschwisterNichtenNeffenZweite LinieErbfolge

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