In die erste Dokumentenmappe gehören Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden und Nachweise über Namensänderungen. Bei Halbgeschwistern muss die gemeinsame Elternbeziehung erkennbar sein. Bei ausländischen Personenstandsurkunden sind je nach Staat zusätzliche Beglaubigungen oder Übersetzungen zu klären.
Daneben gehören Testament, Verlassenschaftsakt, Schreiben des Gerichtskommissärs und vorhandene Erbantrittserklärungen in die Verfahrensakte. Eine übersichtliche Zeitlinie mit Todestagen, Urkunden und dem bisherigen Stand des Verlassenschaftsverfahrens zeigt, welche Tatsache noch offen ist.