Den Kreis der Erben klären.
Ohne Testament bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe wird. Zuerst müssen Verwandtschaft, Ehe oder eingetragene Partnerschaft und mögliche Ausschlussgründe geprüft werden.
Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Wer in Österreich erbt und wo typische Streitpunkte entstehen.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Wenn kein Testament vorhanden ist, entscheidet in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Das wirkt einfach, führt aber im Erbstreit oft zu Missverständnissen über Erbenstellung, Pflichtteil und Aufteilung.
Dieser Beitrag zeigt, welche Angehörigen zuerst zu prüfen sind, warum Pflichtteil und Erbe nicht dasselbe sind und welche Konflikte in der Verlassenschaft typischerweise entstehen.
Beantworten Sie eine kurze Frage. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Prüfung nach einem Todesfall ohne Testament zuerst zählt.
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Ohne Testament bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe wird. Zuerst müssen Verwandtschaft, Ehe oder eingetragene Partnerschaft und mögliche Ausschlussgründe geprüft werden.
Nicht jede nahestehende Person wird Erbe. Manche Personen haben nur Pflichtteilsrechte, andere gar keinen Anspruch. Die genaue Rolle entscheidet über das weitere Vorgehen.
Wenn mehrere gesetzliche Erben vorhanden sind, entsteht schnell Streit über Nutzung, Verkauf oder Auszahlung. Erst nach klarer Erbenstellung lässt sich die Aufteilung sinnvoll verhandeln.
Die gesetzliche Erbfolge knüpft an Verwandtschaft sowie Ehe oder eingetragene Partnerschaft an. Kinder und Ehepartner stehen regelmäßig im Zentrum, danach kommen weitere Verwandte nach der gesetzlichen Ordnung in Betracht.
Im Streitfall müssen Familienstand, Abstammung und frühere rechtliche Änderungen sauber belegt werden. Unklare Familiengeschichten ersetzen keine Urkunden.
Ein Pflichtteilsanspruch ist nicht dasselbe wie Erbenstellung. Wer nur Pflichtteilsberechtigter ist, verlangt grundsätzlich Geld, nicht automatisch Mitverwaltung des Nachlasses.
Diese Einordnung ist wichtig, weil sie Auskunft, Verhandlung und Verfahren beeinflusst. Falsche Rollen führen schnell zu falschen Forderungen.
Mehrere Erben müssen Nachlasswerte gemeinsam behandeln. Bei Immobilien, Konten oder Familiengegenständen entsteht Streit über Nutzung, Bewertung, Verkauf und Ausgleich.
Eine belastbare Lösung beginnt mit Erbquoten, Nachlasswerten und klarer Kommunikation. Erst danach sollte über Verkauf, Auszahlung oder Vergleich gesprochen werden.
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