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Erbstreit

Kein Testament: wer im Erbstreit nach gesetzlicher Erbfolge erbt

Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Wer in Österreich erbt und wo typische Streitpunkte entstehen.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

8. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wenn kein Testament vorhanden ist, entscheidet in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Das wirkt einfach, führt aber im Erbstreit oft zu Missverständnissen über Erbenstellung, Pflichtteil und Aufteilung.

Dieser Beitrag zeigt, welche Angehörigen zuerst zu prüfen sind, warum Pflichtteil und Erbe nicht dasselbe sind und welche Konflikte in der Verlassenschaft typischerweise entstehen.

Ihre Lage einordnen

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Beantworten Sie eine kurze Frage. Sie erhalten eine erste Einordnung, welche Prüfung nach einem Todesfall ohne Testament zuerst zählt.

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01 Frage 1

Was ist nach dem Todesfall unklar?

Die Antwort ordnet die erste rechtliche Weichenstellung ein.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Den Kreis der Erben klären.

Ohne Testament bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe wird. Zuerst müssen Verwandtschaft, Ehe oder eingetragene Partnerschaft und mögliche Ausschlussgründe geprüft werden.

Lexikon: Gesetzliche Erbfolge →
02

Erbenstellung und Pflichtteil trennen.

Nicht jede nahestehende Person wird Erbe. Manche Personen haben nur Pflichtteilsrechte, andere gar keinen Anspruch. Die genaue Rolle entscheidet über das weitere Vorgehen.

Schwerpunkt Pflichtteil →
03

Erbengemeinschaft geordnet behandeln.

Wenn mehrere gesetzliche Erben vorhanden sind, entsteht schnell Streit über Nutzung, Verkauf oder Auszahlung. Erst nach klarer Erbenstellung lässt sich die Aufteilung sinnvoll verhandeln.

Schwerpunkt Erbteilung →

Wie die gesetzliche Erbfolge den Kreis der Erben bestimmt

Die gesetzliche Erbfolge knüpft an Verwandtschaft sowie Ehe oder eingetragene Partnerschaft an. Kinder und Ehepartner stehen regelmäßig im Zentrum, danach kommen weitere Verwandte nach der gesetzlichen Ordnung in Betracht.

Im Streitfall müssen Familienstand, Abstammung und frühere rechtliche Änderungen sauber belegt werden. Unklare Familiengeschichten ersetzen keine Urkunden.

Warum Pflichtteil und Erbenstellung zu trennen sind

Ein Pflichtteilsanspruch ist nicht dasselbe wie Erbenstellung. Wer nur Pflichtteilsberechtigter ist, verlangt grundsätzlich Geld, nicht automatisch Mitverwaltung des Nachlasses.

Diese Einordnung ist wichtig, weil sie Auskunft, Verhandlung und Verfahren beeinflusst. Falsche Rollen führen schnell zu falschen Forderungen.

Was bei mehreren gesetzlichen Erben streitanfällig ist

Mehrere Erben müssen Nachlasswerte gemeinsam behandeln. Bei Immobilien, Konten oder Familiengegenständen entsteht Streit über Nutzung, Bewertung, Verkauf und Ausgleich.

Eine belastbare Lösung beginnt mit Erbquoten, Nachlasswerten und klarer Kommunikation. Erst danach sollte über Verkauf, Auszahlung oder Vergleich gesprochen werden.

Ohne Testament ist nicht automatisch alles einfach. Gerade dann müssen Erbenkreis, Pflichtteil und Aufteilung sauber getrennt werden.
Häufige Fragen

Kein Testament und gesetzliche Erbfolge

Wer erbt ohne Testament zuerst? +
Das hängt von den vorhandenen Angehörigen ab. Kinder sowie Ehe oder eingetragene Partnerschaft sind zuerst zu prüfen, danach weitere Verwandte nach gesetzlicher Ordnung.
Bin ich automatisch Erbe, wenn ich pflichtteilsberechtigt bin? +
Nein. Pflichtteilsberechtigung und Erbenstellung sind verschieden. Das wirkt sich auf Rechte, Verfahren und Forderungen aus.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind? +
Dann müssen Erbquoten, Nachlasswerte und die weitere Verwaltung geklärt werden. Streit entsteht häufig bei Immobilien, Konten und Ausgleichszahlungen.
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Gesetzliche ErbfolgeKein TestamentErbstreitVerlassenschaft

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