Futter, notwendige Tierarztbehandlungen und eine angemessene Unterbringung können bis zur endgültigen Regelung laufende Aufwendungen auslösen. Wer sie ersetzt verlangen will, sollte jede Ausgabe mit Datum, Anlass, Betrag und Zahlungsempfänger belegen. Die Abrechnung muss erkennen lassen, warum die Ausgabe für das Tier erforderlich war.
§ 833 ABGB betrifft Besitz und Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache und die Entscheidung über ordentliche Verwaltung und Benützung nach dem Verhältnis der Anteile. Diese Regel kann für die Abstimmung unter Miterben Orientierung geben. Ob eine konkrete Tierausgabe ersetzt wird, hängt zusätzlich von der Notwendigkeit, der Vereinbarung und dem tatsächlichen Ablauf ab.