Bei Uneinigkeit zuerst eine gemeinsame Grundlage suchen.
Wenn sich die Erbengemeinschaft über Behalten oder Verkauf nicht einig wird, hilft zunächst eine gemeinsame Bewertung. Auf dieser Grundlage lassen sich Auszahlung eines Erben oder ein Verkauf sachlich vergleichen. Erst wenn keine Einigung gelingt, kommt eine gerichtliche Teilung in Betracht.
Eine frühe Klärung der Optionen vermeidet, dass die Liegenschaft jahrelang ungenutzt im gemeinsamen Eigentum bleibt.