Erbrecht
Pflichtteil

Pflichtteil berechnen: Schulden, Begräbniskosten und Abzüge

Pflichtteil berechnen: Nachlassschulden, Begräbniskosten und Belege richtig prüfen, bevor eine Quote anerkannt oder bestritten wird.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

28. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. In der Praxis entsteht Streit aber selten über die Quote allein, sondern über die Werte, Schulden, Kosten und Belege, die in die Berechnung einfließen.

Dieser Beitrag grenzt den Berechnungsstreit vom allgemeinen Pflichtteilsanspruch ab. Er zeigt, wie Sie Nachlassschulden, Begräbniskosten und Abzüge prüfbar ordnen.

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Welche Rechenfrage ist strittig?

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01 Frage 1

Welche Rechenfrage ist strittig?

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Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Rechenbasis statt Bauchgefühl

Beim Pflichtteil entscheidet die Berechnungsbasis. Nachlasswerte, Schulden, Begräbniskosten und sonstige Abzüge müssen nachvollziehbar getrennt werden.

02

Abzüge nur mit Beleg prüfen

Abzüge sind nur so stark wie ihr Nachweis. Rechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge und der Zusammenhang mit dem Nachlass sollten geordnet vorliegen.

03

Schenkungen und Bewertung getrennt halten

Schenkungen, Bewertungen und Schulden dürfen nicht vermischt werden. Jede Kategorie braucht eine eigene Prüfung, sonst wird der Pflichtteil rechnerisch angreifbar.

Rechenbasis statt Bauchgefühl

Beim Pflichtteil entscheidet die Berechnungsbasis. Nachlasswerte, Schulden, Begräbniskosten und sonstige Abzüge müssen nachvollziehbar getrennt werden.

Wer nur eine Endsumme verlangt oder anbietet, übersieht oft den eigentlichen Streit: Welche Position gehört in die Basis, welche mindert sie und welche ist nicht belegt?

Abzüge nur mit Beleg prüfen

Abzüge sind nur so stark wie ihr Nachweis. Rechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge und der Zusammenhang mit dem Nachlass sollten geordnet vorliegen.

Besonders bei Begräbniskosten, offenen Rechnungen und behaupteten Darlehen kommt es auf die konkrete Grundlage an. Unklare Familienleistungen ersetzen keinen prüfbaren Beleg.

Schenkungen und Bewertung getrennt halten

Schenkungen, Bewertungen und Schulden dürfen nicht vermischt werden. Jede Kategorie braucht eine eigene Prüfung, sonst wird der Pflichtteil rechnerisch angreifbar.

Eine saubere Tabelle mit Wert, Beleg, Rechtsgrund und Streitpunkt ist oft wirksamer als eine lange Korrespondenz über abstrakte Quoten.

Verlangen Sie keine bloße Pauschalrechnung. Fordern oder erstellen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung mit Belegen, Bewertungsbasis und klarer Trennung zwischen Nachlasswerten, Schulden und Schenkungen.
Häufige Fragen

Pflichtteil berechnen: Schulden, Begräbniskosten und Abzüge

Dürfen Begräbniskosten abgezogen werden? +
Sie können in der Pflichtteilsberechnung relevant sein, müssen aber konkret belegt und dem Nachlass zugeordnet werden.
Was mache ich bei fehlenden Belegen? +
Dann sollte die Position nicht ungeprüft anerkannt werden. Verlangen Sie Rechnung, Zahlungsnachweis und Begründung.
Warum reicht die Quote nicht? +
Weil die Quote erst auf eine korrekt ermittelte Bemessungsgrundlage angewendet wird. Genau diese Grundlage ist oft der Streitpunkt.
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