Lebzeitige Zuwendungen können anzurechnen sein.
Hat ein Kind zu Lebzeiten Vermögen erhalten, kann eine Schenkungsanrechnung in Betracht kommen. Sie soll verhindern, dass einzelne Erben verdeckt bevorzugt werden. Maßgeblich sind Art und Wert der Zuwendung sowie der Wille der verstorbenen Person.
Eine frühe Erhebung der Zuwendungen schafft die Grundlage für eine faire Verteilung in der Erbengemeinschaft.