Die konkrete Abrede ist der erste Prüfpunkt.
Ordnen Sie den Wortlaut oder die übereinstimmenden Erklärungen zur Arbeit, zur späteren Zuwendung und zu einer allfälligen Vergütung. § 1152 ABGB setzt ein angemessenes Entgelt voraus, wenn kein Entgelt festgelegt und auch keine Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Entscheidend bleibt, ob die Mitarbeit tatsächlich von dieser Abrede getragen wurde. Briefe, Nachrichten, Übergabeverträge, Zeugenaussagen und betriebliche Unterlagen können die Verbindung zwischen Leistung und erwarteter Zuwendung belegen.