Erbrecht
Erbstreit

Ersatzerbe und Anwachsung: wer bekommt den frei gewordenen Erbteil?

Fällt ein eingesetzter Erbe weg, entscheiden Testament, Ersatzerbe und Anwachsung über den frei gewordenen Erbteil.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner

Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

14. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 9. Juli 2026

Wenn ein eingesetzter Erbe wegfällt, entsteht im Erbstreit sofort die Frage, wer den frei gewordenen Erbteil erhält. Ersatzerbe, Anwachsung und gesetzliche Erbfolge sind dabei keine austauschbaren Begriffe. Die Reihenfolge entscheidet oft über erhebliche Vermögenswerte.

Der Beitrag erklärt den Streitfall aus Sicht österreichischer Verlassenschaftspraxis. Im Zentrum stehen § 560 ABGB zur Anwachsung sowie §§ 604 bis 607 ABGB zur Ersatzerbschaft. Für die allgemeine Einordnung hilft der Beitrag zur gesetzlichen Erbfolge.

Erbteil einordnen

Wer soll den frei gewordenen Erbteil erhalten?

Eine kurze Einordnung zeigt, welche Urkunde und welche Rechtsfolge zuerst zu prüfen sind.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was ist beim eingesetzten Erben passiert?

Der Wegfallgrund beeinflusst, ob Ersatzerbe, Anwachsung oder gesetzliche Erbfolge in Betracht kommt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Zuerst die Ersatzberufung prüfen.

Nach § 604 ABGB können Ersatzerben berufen werden. Ersatzerben gehen Anwachsungsberechtigten nach § 560 ABGB vor. Deshalb zählt zuerst der genaue Wortlaut der letztwilligen Verfügung.

Schwerpunkt Testament anfechten →
02

Anwachsung kommt erst nachrangig in Betracht.

Wenn kein Ersatzerbe bestimmt ist, kann der frei gewordene Teil nach § 560 ABGB den übrigen eingesetzten Erben anwachsen. Kommt keine Anwachsung in Betracht, fällt der Teil an die gesetzlichen Erben.

Lexikon: Gesetzliche Erbfolge →
03

Unklare Anordnungen nüchtern auslegen.

Bei undeutlicher Ersatz- oder Nacherbschaft verlangt § 614 ABGB eine Auslegung, die die Freiheit des Erben möglichst wenig einschränkt. Die Klärung gehört vor eine schnelle Einigung.

Testament anfechten →

Warum der Wegfall eines Erben Streit auslöst

Ein Erbe kann wegfallen, weil er vorverstorben ist, die Erbschaft ausschlägt, erbunfähig ist oder eine Einsetzung unwirksam bleibt. Für die übrigen Beteiligten reicht dann nicht die Frage, wer dem Erblasser nahestand. Entscheidend ist, welchen Ersatzmechanismus die letztwillige Verfügung vorsieht.

Bei mehreren eingesetzten Erben kann der frei gewordene Anteil anwachsen. Das setzt aber voraus, dass kein vorrangiger Ersatzerbe greift. Genau an dieser Stelle entstehen in Familien häufig unterschiedliche Lesarten des Testaments.

Wann Ersatzerben der Anwachsung vorgehen

§ 604 ABGB erlaubt, für den Fall des Wegfalls eines eingesetzten oder gesetzlichen Erben einen Ersatzerben zu berufen. Das Gesetz stellt klar, dass Ersatzerben Anwachsungsberechtigten jedenfalls vorgehen.

In der Praxis bedeutet das: Zuerst wird gesucht, ob das Testament eine Ersatzperson ausdrücklich nennt oder ob eine gesetzliche Vermutung eingreift. Erst wenn diese Prüfung kein Ergebnis bringt, wird die Anwachsung nach § 560 ABGB relevant.

Welche Unterlagen die Auslegung tragen

Wichtig sind Originaltestament, Nachträge, Entwürfe, notarielle Akten, frühere letztwillige Verfügungen und Schriftverkehr rund um die Testamentserrichtung. Auch die familiäre Situation zum Errichtungszeitpunkt kann erklären, was mit einer Formulierung gemeint war.

Wer vorschnell eine Quote akzeptiert, kann einen vorrangigen Ersatzanspruch verlieren oder später schwerer durchsetzen. Deshalb sollte die Auslegung dokumentiert werden, bevor Erben über Auszahlung, Verkauf oder Teilung sprechen.

Ersatzerbe und Anwachsung dürfen nicht vermischt werden. Erst Ersatzberufung und Testament auslegen, dann Erbquoten neu berechnen.
Häufige Fragen

Ersatzerbe, Anwachsung und Testament

Geht ein Ersatzerbe der Anwachsung vor? +
Ja. § 604 ABGB stellt klar, dass Ersatzerben Anwachsungsberechtigten nach § 560 ABGB vorgehen.
Was passiert, wenn kein Ersatzerbe bestimmt ist? +
Dann kann der frei gewordene Teil den übrigen eingesetzten Erben anwachsen. Greift auch das nicht, fällt der Teil an die gesetzlichen Erben.
Kann der Streit durch Auslegung gelöst werden? +
Oft ja. Entscheidend sind Wortlaut, Systematik der Urkunde und die belegbaren Umstände. Ohne Unterlagen bleibt eine Einigung riskant.
Themen
ErsatzerbeAnwachsungTestamentErbstreitErbteil

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg