Zuerst die Anrechnungsanordnung im Testament auslegen.
Prüfen Sie den genauen Wortlaut des Testaments und seiner Nachträge. § 648 Abs. 2 ABGB erfasst ein Vermächtnis als Hineinvermächtnis, wenn die Anrechnung auf den Erbteil ausdrücklich angeordnet wurde oder sich aus der Auslegung des letzten Willens ergibt. Im Zweifel liegt darin eine Teilungsanordnung.