Zuwendung und Zweck genau klären.
Bei größeren Zahlungen, Übergaben oder Ausstattungen muss zuerst der Zweck der Zuwendung geklärt werden. Nicht jede Unterstützung ist automatisch auszugleichen.
Prüfen Sie Unterlagen, Widmung und damalige Familienabsprachen nach §§ 752 bis 755 ABGB.