Erbrecht
von Brandauer RA
Erbstreit

Erbstreit nach dem Todesfall: welche Fristen und Unterlagen zuerst zählen

Nach einem Todesfall entscheiden oft die ersten Wochen über die spätere Position. Welche Fristen laufen und welche Unterlagen Sie zuerst sichern sollten.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.

21. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wenn ein naher Mensch stirbt, fällt die Trauer mit einer Reihe rechtlicher Weichenstellungen zusammen. Gerade in den ersten Wochen werden Erklärungen abgegeben und Unterlagen weggeräumt, die später über die Verhandlungsposition im Streit entscheiden. Wer früh den Überblick behält, gerät seltener unter Druck.

Dieser Beitrag ordnet, welche Schritte im Verlassenschaftsverfahren zuerst anstehen, welche Fristen tatsächlich laufen und welche Dokumente Sie sichern sollten, bevor sie verschwinden. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, schafft aber die Grundlage für ein erstes Gespräch.

Ihre Lage einordnen

Wo stehen Sie, welche Frist zählt zuerst?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Ihrer Rolle und zum Stand des Verfahrens. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

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01 Frage 1

Wo stehen Sie nach dem Todesfall gerade?

Je früher Sie ansetzen, desto mehr Beweise lassen sich noch sichern und desto besser ist Ihre Position.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Zuerst Werte und Unterlagen sichern, nicht verteilen.

Solange das Verfahren nicht läuft, ist der wichtigste Schritt das Sichern: letztwillige Verfügungen, Kontoauszüge, Schenkungs- und Übergabeverträge sowie Hinweise auf den Gesundheitszustand der verstorbenen Person. Verteilen Sie nichts und lösen Sie keine Konten auf.

Eine frühe Einordnung klärt Ihre Rolle und die Fristen, bevor Druck entsteht.

02

Vor der Erbantrittserklärung die Haftung prüfen.

Eine unbedingte Erbantrittserklärung führt zur Haftung mit dem eigenen Vermögen. Solange Umfang und Schulden des Nachlasses unklar sind, sollte vor der Erklärung ein Inventar erwogen werden, das die Haftung auf den Nachlasswert begrenzt.

Bei Streit unter den Erben sichert eine klare Strategie die Position für die spätere Teilung.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
03

Pflichtteil und Fristen prüfen lassen.

Wer übergangen wurde, hat oft einen Anspruch auf den Pflichtteil. Schenkungen zu Lebzeiten können ihn über die Schenkungsanrechnung erhöhen. Der Anspruch verjährt in drei Jahren, daher sollte er früh geprüft werden.

Eine erste Einschätzung klärt die Höhe und sichert die Verhandlungsposition.

Schwerpunkt Pflichtteil →

Der Ablauf in den ersten Wochen

In Österreich verteilt sich der Nachlass nicht von selbst. Das Bezirksgericht leitet ein Verlassenschaftsverfahren ein und beauftragt in der Regel einen Notar als Gerichtskommissär. Dieser lädt die möglichen Erben zur Todesfallaufnahme, erhebt das Vermögen und nimmt die Erklärungen entgegen.

Bis zur Einantwortung darf niemand eigenmächtig über den Nachlass verfügen. Wer Konten leert oder Gegenstände an sich nimmt, schafft genau die Konflikte, die ein Erbstreit später teuer macht. Sinnvoll ist es, Werte zu sichern und zu dokumentieren statt zu verteilen.

Welche Fristen wirklich laufen

Anders als oft befürchtet gibt es keine kurze Frist, innerhalb der man das Erbe annehmen oder ausschlagen muss. Der Gerichtskommissär setzt für die Erbantrittserklärung eine angemessene Frist, die sich verlängern lässt, solange noch geprüft wird.

Eigene Bedeutung haben hingegen die Pflichtteilsansprüche. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von der Person des Schuldners und vom anspruchsbegründenden Sachverhalt, längstens in dreißig Jahren. Wer übergangen wurde, sollte die Frist im Blick behalten und nicht auf das Ende des Verfahrens warten.

Vorsicht bei einer unbedingten Erbantrittserklärung: Sie führt dazu, dass Sie für Nachlassschulden auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften. Solange Umfang und Schulden des Nachlasses unklar sind, ist anwaltliche Prüfung vor der Erklärung dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen Sie zuerst sichern sollten

Beweise verschwinden schnell, wenn eine Wohnung geräumt oder ein Konto aufgelöst wird. Sichern Sie deshalb früh: letztwillige Verfügungen und Entwürfe, Kontoauszüge der letzten Jahre, Schenkungs- und Übergabeverträge, Grundbuchauszüge sowie Korrespondenz, aus der Wille und Gesundheitszustand der verstorbenen Person hervorgehen.

Besonders wertvoll sind Unterlagen zu Schenkungen zu Lebzeiten. Sie sind für die Schenkungsanrechnung und damit für die Höhe des Pflichtteils oft entscheidend. Auch Hinweise auf den geistigen Zustand beim Verfassen eines Testaments gehören gesichert, weil sie eine spätere Anfechtung tragen können.

Häufige Fragen

Erste Fragen nach dem Todesfall

Muss ich das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist annehmen? +
Nein. Es gibt keine starre gesetzliche Annahmefrist. Der Gerichtskommissär setzt eine angemessene Frist für die Erbantrittserklärung, die sich auf begründeten Antrag verlängern lässt, solange noch Prüfbedarf besteht.
Darf ich vor der Einantwortung schon auf Konten zugreifen? +
Grundsätzlich nicht. Bis zur Einantwortung gehört der Nachlass niemandem allein. Eigenmächtige Verfügungen können Schadenersatz- und Herausgabeansprüche auslösen und verschärfen den Streit.
Wann verjährt mein Pflichtteilsanspruch? +
In drei Jahren ab Kenntnis vom anspruchsbegründenden Sachverhalt und von der Person des Schuldners, äußerstenfalls in dreißig Jahren. Bei Zweifeln sollte die Frist anwaltlich abgeklärt werden, bevor sie abläuft.
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