Sicherung und Bestandsaufnahme zuerst prüfen.
Wenn Nachlasswerte gefährdet sind, zählt zuerst eine geordnete Bestandsaufnahme. Nachlassseparation nach § 812 ABGB kann relevant werden, wenn Vermögen des Erben und Nachlass nicht vermischt werden sollen.
Sichern Sie Belege zu Wert, Besitz und konkreter Gefährdung, bevor Sie einen Antrag stellen.